Unfallersatztarif ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für den Tarif, den ein Autovermieter nach einem Verkehrsunfall für einen Mietwagen in Rechnung stellt. Bei einem fremdverschuldeten Unfall werden die Kosten als Schadensersatz von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Dieser Tarif hat keinerlei Rabattierung und liegt in der Regel deutlich (zwischen 100 % und 465 %) über den Mietpreisen des Sofort- und Vorreservierungsgeschäfts. Zur Begründung tragen die Autovermieter vor, die Unfallersatzwagen-Vermietung sei für sie mit zusätzlichem Aufwand verbunden. Die Rechtsprechung erkennt jedoch weitgehend die Kosten des Unfallersatztarifes nicht als notwendig an. Daher können diese nicht in vollem Umfang von einem Unfallgegner/dessen Versicherung verlangt werden.