Unabhängige Beschwerdestellen in der Psychiatrie sind nach Empfehlungen der DGSP (Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie) und eines Regierungsbeauftragten (Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten) für die Qualitätssicherung in der Diagnostizierung und der Behandlung durch Psychiater notwendig. Nach diesen Empfehlungen sollte die Beschwerdestelle

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  • Unabhängige Beschwerdestellen in der Psychiatrie sind nach Empfehlungen der DGSP (Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie) und eines Regierungsbeauftragten (Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten) für die Qualitätssicherung in der Diagnostizierung und der Behandlung durch Psychiater notwendig. Nach diesen Empfehlungen sollte die Beschwerdestelle * Beschwerden, Anregungen oder Fragen im Zusammenhang mit einer Unterbringung, ärztlichen Behandlung, Therapie oder psychosozialen Betreuung in einer festgelegten Region mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung bearbeiten und * für Mitarbeiter von Diensten und Einrichtungen des Zuständigkeitsbereiches Ansprechpartner sein, die über diese Mittlerstelle Missstände abstellen wollen und dies nicht alleine können. (de)
  • Unabhängige Beschwerdestellen in der Psychiatrie sind nach Empfehlungen der DGSP (Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie) und eines Regierungsbeauftragten (Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten) für die Qualitätssicherung in der Diagnostizierung und der Behandlung durch Psychiater notwendig. Nach diesen Empfehlungen sollte die Beschwerdestelle * Beschwerden, Anregungen oder Fragen im Zusammenhang mit einer Unterbringung, ärztlichen Behandlung, Therapie oder psychosozialen Betreuung in einer festgelegten Region mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung bearbeiten und * für Mitarbeiter von Diensten und Einrichtungen des Zuständigkeitsbereiches Ansprechpartner sein, die über diese Mittlerstelle Missstände abstellen wollen und dies nicht alleine können. (de)
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  • Unabhängige Beschwerdestellen in der Psychiatrie sind nach Empfehlungen der DGSP (Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie) und eines Regierungsbeauftragten (Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten) für die Qualitätssicherung in der Diagnostizierung und der Behandlung durch Psychiater notwendig. Nach diesen Empfehlungen sollte die Beschwerdestelle (de)
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  • Unabhängige Beschwerdestelle in der Psychiatrie (de)
  • Unabhängige Beschwerdestelle in der Psychiatrie (de)
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