Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist ein umweltpolitisches Instrument der Umweltvorsorge mit dem Ziel, umweltrelevante Vorhaben vor ihrer Zulassung auf mögliche Umweltauswirkungen hin zu überprüfen. In der Regel ist sie beschränkt auf die Überprüfung der Auswirkungen auf die umweltbezogenen Schutzgüter. Ökonomische und soziale Folgen sind kein Bestandteil der UVP. Hierzu existieren weitere Instrumente wie z. B. die Sozialverträglichkeitsprüfung (Social Impact Assessment) oder die Nachhaltigkeitsprüfung (Impact Assessment).

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  • Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist ein umweltpolitisches Instrument der Umweltvorsorge mit dem Ziel, umweltrelevante Vorhaben vor ihrer Zulassung auf mögliche Umweltauswirkungen hin zu überprüfen. In der Regel ist sie beschränkt auf die Überprüfung der Auswirkungen auf die umweltbezogenen Schutzgüter. Ökonomische und soziale Folgen sind kein Bestandteil der UVP. Hierzu existieren weitere Instrumente wie z. B. die Sozialverträglichkeitsprüfung (Social Impact Assessment) oder die Nachhaltigkeitsprüfung (Impact Assessment). Mittlerweile haben viele Staaten die Umweltverträglichkeitsprüfung in ihr nationales Rechtssystem implementiert; zunehmend spielt sie auch in den sogenannten Entwicklungsländern im Rahmen einer nachhaltigen Entwicklung eine bedeutende Rolle. Auch internationale Institutionen wie z. B. die Weltbank mit ihren „Operational Manuals“ verfügen über ein Instrumentarium zur Umweltfolgenabschätzung, das bei Projekt- und Kreditanfragen regelmäßig zum Einsatz gelangt. Die UVP ist je nach Land, Institution oder Anwendungsbereich unterschiedlich strukturiert und organisiert. Es hat sich jedoch ein internationaler Standard herausgebildet, der folgende Grundelemente beinhaltet: * Screening-Prozess zur Ermittlung, ob eine UVP für bestimmte Projekte notwendig erscheint * Scoping-Prozess zur Festlegung der Untersuchungsinhalte * Erstellung eines Umweltberichtes (Umweltverträglichkeitsstudie) einschließlich einer Alternativenprüfung * Öffentlichkeitsbeteiligung (zum Teil mehrfach während der verschiedenen Verfahrensstufen) * Behördenbeteiligung * Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange (Kommunen, Umweltverbände etc.) * Entscheidung über die Zulässigkeit unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus den Beteiligungsverfahren und dem Umweltbericht Begleitet werden die Ausführungsvorschriften und sektorbezogenen Leitfäden in der Regel von Positivlisten mit den Projekten, die einer UVP zu unterziehen sind. (de)
  • Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist ein umweltpolitisches Instrument der Umweltvorsorge mit dem Ziel, umweltrelevante Vorhaben vor ihrer Zulassung auf mögliche Umweltauswirkungen hin zu überprüfen. In der Regel ist sie beschränkt auf die Überprüfung der Auswirkungen auf die umweltbezogenen Schutzgüter. Ökonomische und soziale Folgen sind kein Bestandteil der UVP. Hierzu existieren weitere Instrumente wie z. B. die Sozialverträglichkeitsprüfung (Social Impact Assessment) oder die Nachhaltigkeitsprüfung (Impact Assessment). Mittlerweile haben viele Staaten die Umweltverträglichkeitsprüfung in ihr nationales Rechtssystem implementiert; zunehmend spielt sie auch in den sogenannten Entwicklungsländern im Rahmen einer nachhaltigen Entwicklung eine bedeutende Rolle. Auch internationale Institutionen wie z. B. die Weltbank mit ihren „Operational Manuals“ verfügen über ein Instrumentarium zur Umweltfolgenabschätzung, das bei Projekt- und Kreditanfragen regelmäßig zum Einsatz gelangt. Die UVP ist je nach Land, Institution oder Anwendungsbereich unterschiedlich strukturiert und organisiert. Es hat sich jedoch ein internationaler Standard herausgebildet, der folgende Grundelemente beinhaltet: * Screening-Prozess zur Ermittlung, ob eine UVP für bestimmte Projekte notwendig erscheint * Scoping-Prozess zur Festlegung der Untersuchungsinhalte * Erstellung eines Umweltberichtes (Umweltverträglichkeitsstudie) einschließlich einer Alternativenprüfung * Öffentlichkeitsbeteiligung (zum Teil mehrfach während der verschiedenen Verfahrensstufen) * Behördenbeteiligung * Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange (Kommunen, Umweltverbände etc.) * Entscheidung über die Zulässigkeit unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus den Beteiligungsverfahren und dem Umweltbericht Begleitet werden die Ausführungsvorschriften und sektorbezogenen Leitfäden in der Regel von Positivlisten mit den Projekten, die einer UVP zu unterziehen sind. (de)
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  • Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist ein umweltpolitisches Instrument der Umweltvorsorge mit dem Ziel, umweltrelevante Vorhaben vor ihrer Zulassung auf mögliche Umweltauswirkungen hin zu überprüfen. In der Regel ist sie beschränkt auf die Überprüfung der Auswirkungen auf die umweltbezogenen Schutzgüter. Ökonomische und soziale Folgen sind kein Bestandteil der UVP. Hierzu existieren weitere Instrumente wie z. B. die Sozialverträglichkeitsprüfung (Social Impact Assessment) oder die Nachhaltigkeitsprüfung (Impact Assessment). (de)
  • Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist ein umweltpolitisches Instrument der Umweltvorsorge mit dem Ziel, umweltrelevante Vorhaben vor ihrer Zulassung auf mögliche Umweltauswirkungen hin zu überprüfen. In der Regel ist sie beschränkt auf die Überprüfung der Auswirkungen auf die umweltbezogenen Schutzgüter. Ökonomische und soziale Folgen sind kein Bestandteil der UVP. Hierzu existieren weitere Instrumente wie z. B. die Sozialverträglichkeitsprüfung (Social Impact Assessment) oder die Nachhaltigkeitsprüfung (Impact Assessment). (de)
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