Der Umweltpakt Bayern ist eine erstmals am 23. Oktober 1995 und jeweils für fünf Jahre geschlossene Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und der bayerischen Wirtschaft, vertreten durch die bayerische Landesebene der Organisationen Bayerischer Handwerkstag e.V., Bayerischer Industrie- und Handelskammertag und Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. sowie einzelnen Unternehmen vom Handwerksbetrieb bis zur global agierenden Aktiengesellschaft.

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  • Der Umweltpakt Bayern ist eine erstmals am 23. Oktober 1995 und jeweils für fünf Jahre geschlossene Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und der bayerischen Wirtschaft, vertreten durch die bayerische Landesebene der Organisationen Bayerischer Handwerkstag e.V., Bayerischer Industrie- und Handelskammertag und Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. sowie einzelnen Unternehmen vom Handwerksbetrieb bis zur global agierenden Aktiengesellschaft. Die Arbeit des Umweltpaktes besteht in der Selbstverpflichtung der Partner zur Einsparung von Ressourcen und Anwendung umweltschonender Technologien mit dem Ziel ein „umweltverträgliches Wirtschaftswachstum“ zu erreichen. Dazu bestehen themenspezifische Arbeitsgruppen, die auch mit Hilfe externer Experten Ziele formulieren und Empfehlungen zur Umsetzung abgeben. Der Sinn des Projekts ist umstritten, was sich auch an der stark abnehmenden Zahl der beteiligten Unternehmen zeigt. Waren es im November 2007 noch 4731 Partner, so waren im August 2016 nur noch 1303 Teilnehmer. Unterzeichner des Umweltpaktes unterliegen nicht mehr der Regelkontrolle durch die Umweltbehörden. Sie können nach eigener Wahl Gutachter bestellen und insbesondere Kontroll-Zeitpunkt und Probenentnahme selbst bestimmen. Das Unternehmen Technosan konnte so über Jahre hinweg die ordnungsgemäße Entsorgung von Sondermüll vortäuschen. Im Laufe des Projekts wurden ein Infozentrum UmweltWirtschaft (IZU) errichtet, das Unternehmen Informationen zum betrieblichen Umweltschutz zur Verfügung stellt, ein Förderprogramm für Unternehmen, die ein Umweltmanagementsystem einführen oder Umweltberatungen in Anspruch nehmen wollen, und branchenspezifische Leitfäden mit best practice-Informationen aufgelegt. (de)
  • Der Umweltpakt Bayern ist eine erstmals am 23. Oktober 1995 und jeweils für fünf Jahre geschlossene Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und der bayerischen Wirtschaft, vertreten durch die bayerische Landesebene der Organisationen Bayerischer Handwerkstag e.V., Bayerischer Industrie- und Handelskammertag und Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. sowie einzelnen Unternehmen vom Handwerksbetrieb bis zur global agierenden Aktiengesellschaft. Die Arbeit des Umweltpaktes besteht in der Selbstverpflichtung der Partner zur Einsparung von Ressourcen und Anwendung umweltschonender Technologien mit dem Ziel ein „umweltverträgliches Wirtschaftswachstum“ zu erreichen. Dazu bestehen themenspezifische Arbeitsgruppen, die auch mit Hilfe externer Experten Ziele formulieren und Empfehlungen zur Umsetzung abgeben. Der Sinn des Projekts ist umstritten, was sich auch an der stark abnehmenden Zahl der beteiligten Unternehmen zeigt. Waren es im November 2007 noch 4731 Partner, so waren im August 2016 nur noch 1303 Teilnehmer. Unterzeichner des Umweltpaktes unterliegen nicht mehr der Regelkontrolle durch die Umweltbehörden. Sie können nach eigener Wahl Gutachter bestellen und insbesondere Kontroll-Zeitpunkt und Probenentnahme selbst bestimmen. Das Unternehmen Technosan konnte so über Jahre hinweg die ordnungsgemäße Entsorgung von Sondermüll vortäuschen. Im Laufe des Projekts wurden ein Infozentrum UmweltWirtschaft (IZU) errichtet, das Unternehmen Informationen zum betrieblichen Umweltschutz zur Verfügung stellt, ein Förderprogramm für Unternehmen, die ein Umweltmanagementsystem einführen oder Umweltberatungen in Anspruch nehmen wollen, und branchenspezifische Leitfäden mit best practice-Informationen aufgelegt. (de)
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  • Der Umweltpakt Bayern ist eine erstmals am 23. Oktober 1995 und jeweils für fünf Jahre geschlossene Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und der bayerischen Wirtschaft, vertreten durch die bayerische Landesebene der Organisationen Bayerischer Handwerkstag e.V., Bayerischer Industrie- und Handelskammertag und Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. sowie einzelnen Unternehmen vom Handwerksbetrieb bis zur global agierenden Aktiengesellschaft. (de)
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