Bei der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) handelt es sich um eine Rechtsverordnung i.S.d. Art. 80 Abs. 1 GG, die sich mit Detailfragen des Umsatzsteuergesetzes (UStG) befasst. Die gesetzliche Ermächtigungsnorm zum Erlass der UStDV befindet sich in der Generalklausel des § 26 UStG sowie verschiedenen speziellen Ermächtigungsnormen des UStG wie z.B. § 3b Abs. 1 S. 3 UStG. Nach der weiten Definition des § 4 AO stellt auch die UStDV ein Gesetz im Sinne der Abgabenordnung (AO) dar.

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  • Bei der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) handelt es sich um eine Rechtsverordnung i.S.d. Art. 80 Abs. 1 GG, die sich mit Detailfragen des Umsatzsteuergesetzes (UStG) befasst. Die gesetzliche Ermächtigungsnorm zum Erlass der UStDV befindet sich in der Generalklausel des § 26 UStG sowie verschiedenen speziellen Ermächtigungsnormen des UStG wie z.B. § 3b Abs. 1 S. 3 UStG. Nach der weiten Definition des § 4 AO stellt auch die UStDV ein Gesetz im Sinne der Abgabenordnung (AO) dar. (de)
  • Bei der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) handelt es sich um eine Rechtsverordnung i.S.d. Art. 80 Abs. 1 GG, die sich mit Detailfragen des Umsatzsteuergesetzes (UStG) befasst. Die gesetzliche Ermächtigungsnorm zum Erlass der UStDV befindet sich in der Generalklausel des § 26 UStG sowie verschiedenen speziellen Ermächtigungsnormen des UStG wie z.B. § 3b Abs. 1 S. 3 UStG. Nach der weiten Definition des § 4 AO stellt auch die UStDV ein Gesetz im Sinne der Abgabenordnung (AO) dar. (de)
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  • Bei der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) handelt es sich um eine Rechtsverordnung i.S.d. Art. 80 Abs. 1 GG, die sich mit Detailfragen des Umsatzsteuergesetzes (UStG) befasst. Die gesetzliche Ermächtigungsnorm zum Erlass der UStDV befindet sich in der Generalklausel des § 26 UStG sowie verschiedenen speziellen Ermächtigungsnormen des UStG wie z.B. § 3b Abs. 1 S. 3 UStG. Nach der weiten Definition des § 4 AO stellt auch die UStDV ein Gesetz im Sinne der Abgabenordnung (AO) dar. (de)
  • Bei der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) handelt es sich um eine Rechtsverordnung i.S.d. Art. 80 Abs. 1 GG, die sich mit Detailfragen des Umsatzsteuergesetzes (UStG) befasst. Die gesetzliche Ermächtigungsnorm zum Erlass der UStDV befindet sich in der Generalklausel des § 26 UStG sowie verschiedenen speziellen Ermächtigungsnormen des UStG wie z.B. § 3b Abs. 1 S. 3 UStG. Nach der weiten Definition des § 4 AO stellt auch die UStDV ein Gesetz im Sinne der Abgabenordnung (AO) dar. (de)
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  • Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (de)
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