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- Vom Umlaufverfahren, vom schriftlichen Beschlussverfahren oder vom „schriftlichen Verfahren“ spricht man, wenn Beschlüsse ohne Zusammenkunft durch Gegenzeichnen der Beteiligten auf schriftlichem Wege gefasst werden. Dies bietet sich vor allem dann an, wenn kein Diskussionsbedarf vorhanden, aber ein formaler Beschluss notwendig ist. So können dringende Angelegenheiten geregelt werden, ohne dass ein Treffen der Mitglieder eines Gremiums nötig ist. Die sogenannte silence procedure (französisch procédure d'approbation tacite, lateinisch qui tacet consentit) ist eine Art des formalen Umganges mit Texten zumeist in der internationalen Politik. Dabei wird zunächst ein Entwurf des Zieldokumentes unter den Adressaten verteilt. Diese haben dann die Gelegenheit, Änderungen oder Ergänzungen einzubringen. Ist dies nicht der Fall (kein „break of silence“), bevor die jeweilige Frist abläuft, wird der Text so behandelt, als ob alle Teilnehmer zugestimmt hätten. In der Regel wird dieses Verfahren als letzter Schritt in der Erstellung verwendet. Das heißt, die wesentlichen Voraussetzungen und Vorstellungen sind bereits diskutiert worden. Daher ist „breaking the silence“ auch eher als Ausnahme, denn als Regel zu betrachten. (de)
- Vom Umlaufverfahren, vom schriftlichen Beschlussverfahren oder vom „schriftlichen Verfahren“ spricht man, wenn Beschlüsse ohne Zusammenkunft durch Gegenzeichnen der Beteiligten auf schriftlichem Wege gefasst werden. Dies bietet sich vor allem dann an, wenn kein Diskussionsbedarf vorhanden, aber ein formaler Beschluss notwendig ist. So können dringende Angelegenheiten geregelt werden, ohne dass ein Treffen der Mitglieder eines Gremiums nötig ist. Die sogenannte silence procedure (französisch procédure d'approbation tacite, lateinisch qui tacet consentit) ist eine Art des formalen Umganges mit Texten zumeist in der internationalen Politik. Dabei wird zunächst ein Entwurf des Zieldokumentes unter den Adressaten verteilt. Diese haben dann die Gelegenheit, Änderungen oder Ergänzungen einzubringen. Ist dies nicht der Fall (kein „break of silence“), bevor die jeweilige Frist abläuft, wird der Text so behandelt, als ob alle Teilnehmer zugestimmt hätten. In der Regel wird dieses Verfahren als letzter Schritt in der Erstellung verwendet. Das heißt, die wesentlichen Voraussetzungen und Vorstellungen sind bereits diskutiert worden. Daher ist „breaking the silence“ auch eher als Ausnahme, denn als Regel zu betrachten. (de)
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- Vom Umlaufverfahren, vom schriftlichen Beschlussverfahren oder vom „schriftlichen Verfahren“ spricht man, wenn Beschlüsse ohne Zusammenkunft durch Gegenzeichnen der Beteiligten auf schriftlichem Wege gefasst werden. Dies bietet sich vor allem dann an, wenn kein Diskussionsbedarf vorhanden, aber ein formaler Beschluss notwendig ist. So können dringende Angelegenheiten geregelt werden, ohne dass ein Treffen der Mitglieder eines Gremiums nötig ist. (de)
- Vom Umlaufverfahren, vom schriftlichen Beschlussverfahren oder vom „schriftlichen Verfahren“ spricht man, wenn Beschlüsse ohne Zusammenkunft durch Gegenzeichnen der Beteiligten auf schriftlichem Wege gefasst werden. Dies bietet sich vor allem dann an, wenn kein Diskussionsbedarf vorhanden, aber ein formaler Beschluss notwendig ist. So können dringende Angelegenheiten geregelt werden, ohne dass ein Treffen der Mitglieder eines Gremiums nötig ist. (de)
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