Der Umkehrschluss (lat. argumentum e contrario: Gegenschluss, Umkehrschluss) ist eine juristische Methode zur Auslegung einer Rechtsnorm; der Gegenschluss wird in der Regel mit Hilfe der logischen Kontraposition aus einer anderen Rechtsnorm gezogen.

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  • Der Umkehrschluss (lat. argumentum e contrario: Gegenschluss, Umkehrschluss) ist eine juristische Methode zur Auslegung einer Rechtsnorm; der Gegenschluss wird in der Regel mit Hilfe der logischen Kontraposition aus einer anderen Rechtsnorm gezogen. Aus einer offenbar geplanten Regelungslücke wird gefolgert, dass der ungeregelte Sachverhalt nicht durch Analogieschluss mit der Rechtsfolge einer vorhandenen Norm geregelt werden darf. Die Geplantheit der Regelungslücke erkennt man durch Auslegung. Sie kann sich beispielsweise aus den parlamentarischen Beiträgen aus der Zeit der Gesetzesentstehung ergeben oder daraus, dass der Gesetzgeber bestimmte, sehr konkrete Einzelfälle eines Oberthemas geregelt hat, andere, offensichtlich auch in Frage kommende aber nicht. (de)
  • Der Umkehrschluss (lat. argumentum e contrario: Gegenschluss, Umkehrschluss) ist eine juristische Methode zur Auslegung einer Rechtsnorm; der Gegenschluss wird in der Regel mit Hilfe der logischen Kontraposition aus einer anderen Rechtsnorm gezogen. Aus einer offenbar geplanten Regelungslücke wird gefolgert, dass der ungeregelte Sachverhalt nicht durch Analogieschluss mit der Rechtsfolge einer vorhandenen Norm geregelt werden darf. Die Geplantheit der Regelungslücke erkennt man durch Auslegung. Sie kann sich beispielsweise aus den parlamentarischen Beiträgen aus der Zeit der Gesetzesentstehung ergeben oder daraus, dass der Gesetzgeber bestimmte, sehr konkrete Einzelfälle eines Oberthemas geregelt hat, andere, offensichtlich auch in Frage kommende aber nicht. (de)
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  • Der Umkehrschluss (lat. argumentum e contrario: Gegenschluss, Umkehrschluss) ist eine juristische Methode zur Auslegung einer Rechtsnorm; der Gegenschluss wird in der Regel mit Hilfe der logischen Kontraposition aus einer anderen Rechtsnorm gezogen. (de)
  • Der Umkehrschluss (lat. argumentum e contrario: Gegenschluss, Umkehrschluss) ist eine juristische Methode zur Auslegung einer Rechtsnorm; der Gegenschluss wird in der Regel mit Hilfe der logischen Kontraposition aus einer anderen Rechtsnorm gezogen. (de)
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  • Umkehrschluss (de)
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