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- Ulpius Marcellus war ein klassischer römischer Jurist, der um die Mitte des 2. Jahrhunderts wirkte. Über seine persönlichen Hintergründe ist nur wenig bekannt. Nach der Historia Augusta soll er gemeinsam mit einem Javolenus sowie einem Salvius Valens dem Konzilium des Kaisers Antoninus Pius angehört haben. Seine darauf gestützte Datierung findet ihre Bestätigung darin, dass er ein Urteil des Mark Aurel und in diesem Zuge den Konsul Lucius Arrius Pudens und Titus Vitrasius Pollio erwähnt. In einem durch Domitius Ulpianus überlieferten Zitat findet außerdem ein Ausspruch der Kaiser Mark Aurel und Lucius Verus Erwähnung. Ob der Jurist mit dem gleichnamigen Statthalter der Provinz Britannien zu identifizieren ist, ist unklar. Cassius Dio, der von dessen militärischen Fähigkeiten berichtet, erwähnt jedenfalls keinen besonderen juristischen Sachverstand. Dass ein schon unter Antoninus Pius hochrangiger Jurist mehr als 20 Jahre später unter Commodus im Militär eine zweite Karriere durchlaufen haben sollte, gilt als eher unwahrscheinlich. Marcellus verfasste eine 31 Bücher umfassende digesta, kommentierte die leges iulia und papia in sechs Bänden und verfasste eine responsa. Durch die Digesten Kaiser Iustinians sind jedoch Fragmente weiterer Werke überliefert. Demnach verfasste Ulpius Marcellus ein Werk Namens Publica sowie weitere Werke zu verschiedenen öffentlichen Ämtern. Daneben kommentierte er Salvius Iulianus und Pomponius, während ihn selbst Quintus Cervidius Scaevola und Ulpian kommentierten. Vor allem die spätklassischen Juristen Ulpian, Iulius Paulus und Herennius Modestinus zitieren ihn oft. (de)
- Ulpius Marcellus war ein klassischer römischer Jurist, der um die Mitte des 2. Jahrhunderts wirkte. Über seine persönlichen Hintergründe ist nur wenig bekannt. Nach der Historia Augusta soll er gemeinsam mit einem Javolenus sowie einem Salvius Valens dem Konzilium des Kaisers Antoninus Pius angehört haben. Seine darauf gestützte Datierung findet ihre Bestätigung darin, dass er ein Urteil des Mark Aurel und in diesem Zuge den Konsul Lucius Arrius Pudens und Titus Vitrasius Pollio erwähnt. In einem durch Domitius Ulpianus überlieferten Zitat findet außerdem ein Ausspruch der Kaiser Mark Aurel und Lucius Verus Erwähnung. Ob der Jurist mit dem gleichnamigen Statthalter der Provinz Britannien zu identifizieren ist, ist unklar. Cassius Dio, der von dessen militärischen Fähigkeiten berichtet, erwähnt jedenfalls keinen besonderen juristischen Sachverstand. Dass ein schon unter Antoninus Pius hochrangiger Jurist mehr als 20 Jahre später unter Commodus im Militär eine zweite Karriere durchlaufen haben sollte, gilt als eher unwahrscheinlich. Marcellus verfasste eine 31 Bücher umfassende digesta, kommentierte die leges iulia und papia in sechs Bänden und verfasste eine responsa. Durch die Digesten Kaiser Iustinians sind jedoch Fragmente weiterer Werke überliefert. Demnach verfasste Ulpius Marcellus ein Werk Namens Publica sowie weitere Werke zu verschiedenen öffentlichen Ämtern. Daneben kommentierte er Salvius Iulianus und Pomponius, während ihn selbst Quintus Cervidius Scaevola und Ulpian kommentierten. Vor allem die spätklassischen Juristen Ulpian, Iulius Paulus und Herennius Modestinus zitieren ihn oft. (de)
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- Ulpius Marcellus war ein klassischer römischer Jurist, der um die Mitte des 2. Jahrhunderts wirkte. Über seine persönlichen Hintergründe ist nur wenig bekannt. Nach der Historia Augusta soll er gemeinsam mit einem Javolenus sowie einem Salvius Valens dem Konzilium des Kaisers Antoninus Pius angehört haben. Seine darauf gestützte Datierung findet ihre Bestätigung darin, dass er ein Urteil des Mark Aurel und in diesem Zuge den Konsul Lucius Arrius Pudens und Titus Vitrasius Pollio erwähnt. In einem durch Domitius Ulpianus überlieferten Zitat findet außerdem ein Ausspruch der Kaiser Mark Aurel und Lucius Verus Erwähnung. (de)
- Ulpius Marcellus war ein klassischer römischer Jurist, der um die Mitte des 2. Jahrhunderts wirkte. Über seine persönlichen Hintergründe ist nur wenig bekannt. Nach der Historia Augusta soll er gemeinsam mit einem Javolenus sowie einem Salvius Valens dem Konzilium des Kaisers Antoninus Pius angehört haben. Seine darauf gestützte Datierung findet ihre Bestätigung darin, dass er ein Urteil des Mark Aurel und in diesem Zuge den Konsul Lucius Arrius Pudens und Titus Vitrasius Pollio erwähnt. In einem durch Domitius Ulpianus überlieferten Zitat findet außerdem ein Ausspruch der Kaiser Mark Aurel und Lucius Verus Erwähnung. (de)
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