UN-Sanktionen sind von der UNO, speziell dem UN-Sicherheitsrat, verhängte Sanktionen, also Strafen, gegen Staaten beziehungsweise politische Eliten oder andere spezielle Gruppen, die wiederholt gegen die Menschenrechte verstoßen oder UNO-Beschlüsse (meist zur Konfliktvermeidung) missachtet haben. Allgemein gefasst fallen unter den Begriff der Sanktionen sämtliche Einschränkungen der Verkehrs- und Kommunikationswege, Unterbrechungen von Wirtschaftsbeziehungen oder der Abbruch diplomatischer und kultureller Beziehungen. Die Sanktionen der Vereinten Nationen haben einen verbindlichen Charakter, da der Sicherheitsrat, wird den Aufforderungen nicht nachgekommen, weiter gehende Zwangsmaßnahmen beschließen kann.

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  • UN-Sanktionen sind von der UNO, speziell dem UN-Sicherheitsrat, verhängte Sanktionen, also Strafen, gegen Staaten beziehungsweise politische Eliten oder andere spezielle Gruppen, die wiederholt gegen die Menschenrechte verstoßen oder UNO-Beschlüsse (meist zur Konfliktvermeidung) missachtet haben. Allgemein gefasst fallen unter den Begriff der Sanktionen sämtliche Einschränkungen der Verkehrs- und Kommunikationswege, Unterbrechungen von Wirtschaftsbeziehungen oder der Abbruch diplomatischer und kultureller Beziehungen. Die Sanktionen der Vereinten Nationen haben einen verbindlichen Charakter, da der Sicherheitsrat, wird den Aufforderungen nicht nachgekommen, weiter gehende Zwangsmaßnahmen beschließen kann. Völkerrechtliche Grundlage für die Verhängung von Sanktionen ist der Artikel 41 der Charta der Vereinten Nationen: Der Sicherheitsrat kann beschließen, welche Maßnahmen - unter Ausschluß von Waffengewalt - zu ergreifen sind, um seinen Beschlüssen Wirksamkeit zu verleihen; er kann die Mitglieder der Vereinten Nationen auffordern, diese Maßnahmen durchzuführen. Sie können die vollständige oder teilweise Unterbrechung der Wirtschaftsbeziehungen, des Eisenbahn-, See- und Luftverkehrs, der Post-, Telegraphen- und Funkverbindungen sowie sonstiger Verkehrsmöglichkeiten und den Abbruch der diplomatischen Beziehungen einschließen. Als Teil des Kapitels VII der UN-Charta kann der Artikel nur Anwendung finden, wenn der Sicherheitsrat gemäß Artikel 39 vorher feststellt, dass aufgrund einer Angriffshandlung oder in der Fortdauer einer Streitigkeit oder einer Situation eine Bedrohung oder ein Bruch des Friedens besteht. Sanktionen können nur vom Sicherheitsrat verhängt werden, nicht jedoch von der UN-Generalversammlung. Der Sicherheitsrat verfügt dabei über eine große Entscheidungsautorität: er allein kann entscheiden, wen (Staat, Gruppen, Individuen oder Einrichtungen) er sanktionieren will, welche Arten von Rohstoffen, Waren oder Dienstleistungen von den Sanktionen betroffen sein sollen und wie lange die Sanktionen andauern sollen. Darüber hinaus ist es dem Rat gestattet, den UN-Mitgliedern jeglichen Kontakt mit dem Sanktionsadressaten zu untersagen. Die Einhaltung sämtlicher Sanktionsmaßnahmen liegt jedoch in der Verantwortung jedes einzelnen Mitgliedsstaates. Eine häufig angewandte Sanktion der Vereinten Nationen ist ein sogenanntes Embargo, beispielsweise in Form eines Wirtschafts- oder Handelsembargos. Dabei werden sämtliche Wirtschafts- oder Handelsbeziehungen anderer UN-Länder zu dem betroffenen Land abgebrochen. Derartige Embargos können allerdings im betroffenen Land zu Hungersnöten und anderen Engpässen führen, welche nicht die Machthaber, sondern die für die Politik nicht verantwortliche Bevölkerung treffen. Unter Sanktionen mit solchen Nebenwirkungen hatte z. B. das Volk des Irak jahrelang bis zum Sturz Saddam Husseins zu leiden. Bekannte Beispiele für verhängte UN-Sanktionen sind Aufforderungen an Haiti, das (ehem.) Jugoslawien oder Nordkorea. (de)
  • UN-Sanktionen sind von der UNO, speziell dem UN-Sicherheitsrat, verhängte Sanktionen, also Strafen, gegen Staaten beziehungsweise politische Eliten oder andere spezielle Gruppen, die wiederholt gegen die Menschenrechte verstoßen oder UNO-Beschlüsse (meist zur Konfliktvermeidung) missachtet haben. Allgemein gefasst fallen unter den Begriff der Sanktionen sämtliche Einschränkungen der Verkehrs- und Kommunikationswege, Unterbrechungen von Wirtschaftsbeziehungen oder der Abbruch diplomatischer und kultureller Beziehungen. Die Sanktionen der Vereinten Nationen haben einen verbindlichen Charakter, da der Sicherheitsrat, wird den Aufforderungen nicht nachgekommen, weiter gehende Zwangsmaßnahmen beschließen kann. Völkerrechtliche Grundlage für die Verhängung von Sanktionen ist der Artikel 41 der Charta der Vereinten Nationen: Der Sicherheitsrat kann beschließen, welche Maßnahmen - unter Ausschluß von Waffengewalt - zu ergreifen sind, um seinen Beschlüssen Wirksamkeit zu verleihen; er kann die Mitglieder der Vereinten Nationen auffordern, diese Maßnahmen durchzuführen. Sie können die vollständige oder teilweise Unterbrechung der Wirtschaftsbeziehungen, des Eisenbahn-, See- und Luftverkehrs, der Post-, Telegraphen- und Funkverbindungen sowie sonstiger Verkehrsmöglichkeiten und den Abbruch der diplomatischen Beziehungen einschließen. Als Teil des Kapitels VII der UN-Charta kann der Artikel nur Anwendung finden, wenn der Sicherheitsrat gemäß Artikel 39 vorher feststellt, dass aufgrund einer Angriffshandlung oder in der Fortdauer einer Streitigkeit oder einer Situation eine Bedrohung oder ein Bruch des Friedens besteht. Sanktionen können nur vom Sicherheitsrat verhängt werden, nicht jedoch von der UN-Generalversammlung. Der Sicherheitsrat verfügt dabei über eine große Entscheidungsautorität: er allein kann entscheiden, wen (Staat, Gruppen, Individuen oder Einrichtungen) er sanktionieren will, welche Arten von Rohstoffen, Waren oder Dienstleistungen von den Sanktionen betroffen sein sollen und wie lange die Sanktionen andauern sollen. Darüber hinaus ist es dem Rat gestattet, den UN-Mitgliedern jeglichen Kontakt mit dem Sanktionsadressaten zu untersagen. Die Einhaltung sämtlicher Sanktionsmaßnahmen liegt jedoch in der Verantwortung jedes einzelnen Mitgliedsstaates. Eine häufig angewandte Sanktion der Vereinten Nationen ist ein sogenanntes Embargo, beispielsweise in Form eines Wirtschafts- oder Handelsembargos. Dabei werden sämtliche Wirtschafts- oder Handelsbeziehungen anderer UN-Länder zu dem betroffenen Land abgebrochen. Derartige Embargos können allerdings im betroffenen Land zu Hungersnöten und anderen Engpässen führen, welche nicht die Machthaber, sondern die für die Politik nicht verantwortliche Bevölkerung treffen. Unter Sanktionen mit solchen Nebenwirkungen hatte z. B. das Volk des Irak jahrelang bis zum Sturz Saddam Husseins zu leiden. Bekannte Beispiele für verhängte UN-Sanktionen sind Aufforderungen an Haiti, das (ehem.) Jugoslawien oder Nordkorea. (de)
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  • UN-Sanktionen sind von der UNO, speziell dem UN-Sicherheitsrat, verhängte Sanktionen, also Strafen, gegen Staaten beziehungsweise politische Eliten oder andere spezielle Gruppen, die wiederholt gegen die Menschenrechte verstoßen oder UNO-Beschlüsse (meist zur Konfliktvermeidung) missachtet haben. Allgemein gefasst fallen unter den Begriff der Sanktionen sämtliche Einschränkungen der Verkehrs- und Kommunikationswege, Unterbrechungen von Wirtschaftsbeziehungen oder der Abbruch diplomatischer und kultureller Beziehungen. Die Sanktionen der Vereinten Nationen haben einen verbindlichen Charakter, da der Sicherheitsrat, wird den Aufforderungen nicht nachgekommen, weiter gehende Zwangsmaßnahmen beschließen kann. (de)
  • UN-Sanktionen sind von der UNO, speziell dem UN-Sicherheitsrat, verhängte Sanktionen, also Strafen, gegen Staaten beziehungsweise politische Eliten oder andere spezielle Gruppen, die wiederholt gegen die Menschenrechte verstoßen oder UNO-Beschlüsse (meist zur Konfliktvermeidung) missachtet haben. Allgemein gefasst fallen unter den Begriff der Sanktionen sämtliche Einschränkungen der Verkehrs- und Kommunikationswege, Unterbrechungen von Wirtschaftsbeziehungen oder der Abbruch diplomatischer und kultureller Beziehungen. Die Sanktionen der Vereinten Nationen haben einen verbindlichen Charakter, da der Sicherheitsrat, wird den Aufforderungen nicht nachgekommen, weiter gehende Zwangsmaßnahmen beschließen kann. (de)
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