Der UN-Menschenrechtsausschuss (engl. Human Rights Committee) ist eines der sieben UN-Vertragsorgane, zusammengesetzt aus 18 Experten. Der Ausschuss nimmt während seiner dreimal im Jahr abgehaltenen Sitzungen periodische Berichte der Mitgliedsstaaten des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR, UN-Zivilpakt) entgegen und bewertet diese. In Bezug auf Staaten, die das Zusatzprotokoll unterzeichnet haben, ist der Ausschuss auch befugt, Individualbeschwerden von Bürgern des jeweiligen Staates zu verhandeln, die sich in ihren bürgerlichen oder politischen Rechten verletzt sehen.

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  • Der UN-Menschenrechtsausschuss (engl. Human Rights Committee) ist eines der sieben UN-Vertragsorgane, zusammengesetzt aus 18 Experten. Der Ausschuss nimmt während seiner dreimal im Jahr abgehaltenen Sitzungen periodische Berichte der Mitgliedsstaaten des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR, UN-Zivilpakt) entgegen und bewertet diese. In Bezug auf Staaten, die das Zusatzprotokoll unterzeichnet haben, ist der Ausschuss auch befugt, Individualbeschwerden von Bürgern des jeweiligen Staates zu verhandeln, die sich in ihren bürgerlichen oder politischen Rechten verletzt sehen. Die Mitglieder des Ausschusses werden durch die Mitgliedstaaten ernannt, jedoch repräsentieren sie keinen dieser Staaten. Der Menschenrechtsausschuss sollte nicht mit dem einflussreicheren UN-Menschenrechtsrat (engl. Human Rights Council) verwechselt werden. Der UN-Menschenrechtsrat, der 2006 die frühere UN-Menschenrechtskommission abgelöst hat, ist ein politisches Gremium, in welchem Menschenrechtsanliegen diskutiert werden. Hingegen ist der UN-Menschenrechtsausschuss ein Quasi-Justizorgan, dessen Mandat auf den UN-Zivilpakt beschränkt ist. Der Ausschuss „ahndet“ Menschenrechtsverletzungen in den Mitgliedstaaten im Rahmen der Möglichkeiten der Vereinten Nationen. (de)
  • Der UN-Menschenrechtsausschuss (engl. Human Rights Committee) ist eines der sieben UN-Vertragsorgane, zusammengesetzt aus 18 Experten. Der Ausschuss nimmt während seiner dreimal im Jahr abgehaltenen Sitzungen periodische Berichte der Mitgliedsstaaten des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR, UN-Zivilpakt) entgegen und bewertet diese. In Bezug auf Staaten, die das Zusatzprotokoll unterzeichnet haben, ist der Ausschuss auch befugt, Individualbeschwerden von Bürgern des jeweiligen Staates zu verhandeln, die sich in ihren bürgerlichen oder politischen Rechten verletzt sehen. Die Mitglieder des Ausschusses werden durch die Mitgliedstaaten ernannt, jedoch repräsentieren sie keinen dieser Staaten. Der Menschenrechtsausschuss sollte nicht mit dem einflussreicheren UN-Menschenrechtsrat (engl. Human Rights Council) verwechselt werden. Der UN-Menschenrechtsrat, der 2006 die frühere UN-Menschenrechtskommission abgelöst hat, ist ein politisches Gremium, in welchem Menschenrechtsanliegen diskutiert werden. Hingegen ist der UN-Menschenrechtsausschuss ein Quasi-Justizorgan, dessen Mandat auf den UN-Zivilpakt beschränkt ist. Der Ausschuss „ahndet“ Menschenrechtsverletzungen in den Mitgliedstaaten im Rahmen der Möglichkeiten der Vereinten Nationen. (de)
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  • Der UN-Menschenrechtsausschuss (engl. Human Rights Committee) ist eines der sieben UN-Vertragsorgane, zusammengesetzt aus 18 Experten. Der Ausschuss nimmt während seiner dreimal im Jahr abgehaltenen Sitzungen periodische Berichte der Mitgliedsstaaten des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR, UN-Zivilpakt) entgegen und bewertet diese. In Bezug auf Staaten, die das Zusatzprotokoll unterzeichnet haben, ist der Ausschuss auch befugt, Individualbeschwerden von Bürgern des jeweiligen Staates zu verhandeln, die sich in ihren bürgerlichen oder politischen Rechten verletzt sehen. (de)
  • Der UN-Menschenrechtsausschuss (engl. Human Rights Committee) ist eines der sieben UN-Vertragsorgane, zusammengesetzt aus 18 Experten. Der Ausschuss nimmt während seiner dreimal im Jahr abgehaltenen Sitzungen periodische Berichte der Mitgliedsstaaten des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR, UN-Zivilpakt) entgegen und bewertet diese. In Bezug auf Staaten, die das Zusatzprotokoll unterzeichnet haben, ist der Ausschuss auch befugt, Individualbeschwerden von Bürgern des jeweiligen Staates zu verhandeln, die sich in ihren bürgerlichen oder politischen Rechten verletzt sehen. (de)
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