Mit dem Begriff UN-Konvention werden völkerrechtlich bindende Verträge zwischen den Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen bezeichnet. Nach der Annahme eines entsprechenden Entwurfes auf einer UN-Vollversammlung werden sie nach der Unterzeichnung durch die Landesrepräsentanten und der Ratifizierung durch entsprechende nationale Gremien (in Deutschland: Bundestag) für die Vertragsstaaten völkerrechtlich bindend. Der Begriff ist nicht zu verwechseln mit dem der UN-Konferenz zu bestimmten Themenkreisen wie z. Bsp. der UN-Konferenz für Abrüstung.

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  • Mit dem Begriff UN-Konvention werden völkerrechtlich bindende Verträge zwischen den Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen bezeichnet. Nach der Annahme eines entsprechenden Entwurfes auf einer UN-Vollversammlung werden sie nach der Unterzeichnung durch die Landesrepräsentanten und der Ratifizierung durch entsprechende nationale Gremien (in Deutschland: Bundestag) für die Vertragsstaaten völkerrechtlich bindend. Ihre Umsetzung wird von entsprechenden UN-Kommissionen bzw. -Ausschüssen (auch: -Komitees) begleitet und kontrolliert; die jeweiligen Vertragsstaaten haben in regelmäßigen Abständen über den Stand und den Fortgang der Umsetzung vor Ort Bericht zu erstatten; Nichtregierungsorganisationen erstellen so genannte Schattenberichte, die ebenso in die jeweilige Bewertung Eingang finden. Der Begriff ist nicht zu verwechseln mit dem der UN-Konferenz zu bestimmten Themenkreisen wie z. Bsp. der UN-Konferenz für Abrüstung. (de)
  • Mit dem Begriff UN-Konvention werden völkerrechtlich bindende Verträge zwischen den Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen bezeichnet. Nach der Annahme eines entsprechenden Entwurfes auf einer UN-Vollversammlung werden sie nach der Unterzeichnung durch die Landesrepräsentanten und der Ratifizierung durch entsprechende nationale Gremien (in Deutschland: Bundestag) für die Vertragsstaaten völkerrechtlich bindend. Ihre Umsetzung wird von entsprechenden UN-Kommissionen bzw. -Ausschüssen (auch: -Komitees) begleitet und kontrolliert; die jeweiligen Vertragsstaaten haben in regelmäßigen Abständen über den Stand und den Fortgang der Umsetzung vor Ort Bericht zu erstatten; Nichtregierungsorganisationen erstellen so genannte Schattenberichte, die ebenso in die jeweilige Bewertung Eingang finden. Der Begriff ist nicht zu verwechseln mit dem der UN-Konferenz zu bestimmten Themenkreisen wie z. Bsp. der UN-Konferenz für Abrüstung. (de)
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  • Mit dem Begriff UN-Konvention werden völkerrechtlich bindende Verträge zwischen den Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen bezeichnet. Nach der Annahme eines entsprechenden Entwurfes auf einer UN-Vollversammlung werden sie nach der Unterzeichnung durch die Landesrepräsentanten und der Ratifizierung durch entsprechende nationale Gremien (in Deutschland: Bundestag) für die Vertragsstaaten völkerrechtlich bindend. Der Begriff ist nicht zu verwechseln mit dem der UN-Konferenz zu bestimmten Themenkreisen wie z. Bsp. der UN-Konferenz für Abrüstung. (de)
  • Mit dem Begriff UN-Konvention werden völkerrechtlich bindende Verträge zwischen den Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen bezeichnet. Nach der Annahme eines entsprechenden Entwurfes auf einer UN-Vollversammlung werden sie nach der Unterzeichnung durch die Landesrepräsentanten und der Ratifizierung durch entsprechende nationale Gremien (in Deutschland: Bundestag) für die Vertragsstaaten völkerrechtlich bindend. Der Begriff ist nicht zu verwechseln mit dem der UN-Konferenz zu bestimmten Themenkreisen wie z. Bsp. der UN-Konferenz für Abrüstung. (de)
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  • UN-Konvention (de)
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