Das Tımar-System war eine Form der Landverteilung im Osmanischen Reich. Ein Tımar / تيمار war ein Lehnsgut, das höheren Staatsbediensteten (im militärischen, später auch im zivilen Dienst) anstatt eines Gehalts zugewiesen wurde. Das Land ging nicht in deren Besitz über, sondern die Nutzungsrechte für die Grundstücke wurden auf Lebenszeit übertragen. Nach dem Tod des Nutzungsberechtigten fiel das Tımar wieder an den Staat zurück.

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  • Das Tımar-System war eine Form der Landverteilung im Osmanischen Reich. Ein Tımar / تيمار war ein Lehnsgut, das höheren Staatsbediensteten (im militärischen, später auch im zivilen Dienst) anstatt eines Gehalts zugewiesen wurde. Das Land ging nicht in deren Besitz über, sondern die Nutzungsrechte für die Grundstücke wurden auf Lebenszeit übertragen. Nach dem Tod des Nutzungsberechtigten fiel das Tımar wieder an den Staat zurück. Im Regelfall verpachtete der Tımariot (der Tımar-Inhaber) das ihm zur Verfügung gestellte Land an Bauern und lebte von den an ihn zu zahlenden Abgaben. Grundlage dieser Landverpachtung war das Cift-Hane-System (türkisch Çift-Hane oder Çifthane), das nicht nur das Verhältnis zwischen Tımarioten und Bauern regelte, sondern auch die Berechnungsgrundlage für die zu leistenden Abgaben darstellte. Das Tımar-System wurde von Osman I. (reg. 1281–1326) eingeführt, der seine Anhänger mit der Vergabe von Ländereien an sich band. Später wurde das System von Murad I. (reg. 1359–1389) um die gesetzliche Zusicherung von Tımaren an jeden Sipahi (Reitersoldaten) erweitert. Mit Mehmet II. (reg. 1451–1481) wurde das Tımar-System zur einzig erlaubten Form der Landvergabe im Osmanischen Reich. Im 17. Jahrhundert ging die Zahl der Tımare rapide zurück, 1831 schließlich wurde das System per Gesetz abgeschafft. Ab diesem Zeitpunkt waren alle Ländereien in Staats- oder Privatbesitz. (de)
  • Das Tımar-System war eine Form der Landverteilung im Osmanischen Reich. Ein Tımar / تيمار war ein Lehnsgut, das höheren Staatsbediensteten (im militärischen, später auch im zivilen Dienst) anstatt eines Gehalts zugewiesen wurde. Das Land ging nicht in deren Besitz über, sondern die Nutzungsrechte für die Grundstücke wurden auf Lebenszeit übertragen. Nach dem Tod des Nutzungsberechtigten fiel das Tımar wieder an den Staat zurück. Im Regelfall verpachtete der Tımariot (der Tımar-Inhaber) das ihm zur Verfügung gestellte Land an Bauern und lebte von den an ihn zu zahlenden Abgaben. Grundlage dieser Landverpachtung war das Cift-Hane-System (türkisch Çift-Hane oder Çifthane), das nicht nur das Verhältnis zwischen Tımarioten und Bauern regelte, sondern auch die Berechnungsgrundlage für die zu leistenden Abgaben darstellte. Das Tımar-System wurde von Osman I. (reg. 1281–1326) eingeführt, der seine Anhänger mit der Vergabe von Ländereien an sich band. Später wurde das System von Murad I. (reg. 1359–1389) um die gesetzliche Zusicherung von Tımaren an jeden Sipahi (Reitersoldaten) erweitert. Mit Mehmet II. (reg. 1451–1481) wurde das Tımar-System zur einzig erlaubten Form der Landvergabe im Osmanischen Reich. Im 17. Jahrhundert ging die Zahl der Tımare rapide zurück, 1831 schließlich wurde das System per Gesetz abgeschafft. Ab diesem Zeitpunkt waren alle Ländereien in Staats- oder Privatbesitz. (de)
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  • Das Tımar-System war eine Form der Landverteilung im Osmanischen Reich. Ein Tımar / تيمار war ein Lehnsgut, das höheren Staatsbediensteten (im militärischen, später auch im zivilen Dienst) anstatt eines Gehalts zugewiesen wurde. Das Land ging nicht in deren Besitz über, sondern die Nutzungsrechte für die Grundstücke wurden auf Lebenszeit übertragen. Nach dem Tod des Nutzungsberechtigten fiel das Tımar wieder an den Staat zurück. (de)
  • Das Tımar-System war eine Form der Landverteilung im Osmanischen Reich. Ein Tımar / تيمار war ein Lehnsgut, das höheren Staatsbediensteten (im militärischen, später auch im zivilen Dienst) anstatt eines Gehalts zugewiesen wurde. Das Land ging nicht in deren Besitz über, sondern die Nutzungsrechte für die Grundstücke wurden auf Lebenszeit übertragen. Nach dem Tod des Nutzungsberechtigten fiel das Tımar wieder an den Staat zurück. (de)
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  • Tımar (de)
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