Die Tötung auf Verlangen ist ein Straftatbestand innerhalb der Tötungsdelikte. Er ist sowohl im deutschen (§ 216 StGB) wie auch im österreichischen (§ 77 StGB) und im schweizerischen Strafgesetzbuch (Art. 114 StGB) enthalten. Gemeinsam ist den jeweiligen nationalen Bestimmungen, dass derjenige milder bestraft wird, der einen Menschen auf dessen ernsthaftes und eindringliches Verlangen tötet. Die Vorschrift privilegiert damit die Tötung eines anderen Menschen.

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  • Die Tötung auf Verlangen ist ein Straftatbestand innerhalb der Tötungsdelikte. Er ist sowohl im deutschen (§ 216 StGB) wie auch im österreichischen (§ 77 StGB) und im schweizerischen Strafgesetzbuch (Art. 114 StGB) enthalten. Gemeinsam ist den jeweiligen nationalen Bestimmungen, dass derjenige milder bestraft wird, der einen Menschen auf dessen ernsthaftes und eindringliches Verlangen tötet. Die Vorschrift privilegiert damit die Tötung eines anderen Menschen. (de)
  • Die Tötung auf Verlangen ist ein Straftatbestand innerhalb der Tötungsdelikte. Er ist sowohl im deutschen (§ 216 StGB) wie auch im österreichischen (§ 77 StGB) und im schweizerischen Strafgesetzbuch (Art. 114 StGB) enthalten. Gemeinsam ist den jeweiligen nationalen Bestimmungen, dass derjenige milder bestraft wird, der einen Menschen auf dessen ernsthaftes und eindringliches Verlangen tötet. Die Vorschrift privilegiert damit die Tötung eines anderen Menschen. (de)
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  • Die Tötung auf Verlangen ist ein Straftatbestand innerhalb der Tötungsdelikte. Er ist sowohl im deutschen (§ 216 StGB) wie auch im österreichischen (§ 77 StGB) und im schweizerischen Strafgesetzbuch (Art. 114 StGB) enthalten. Gemeinsam ist den jeweiligen nationalen Bestimmungen, dass derjenige milder bestraft wird, der einen Menschen auf dessen ernsthaftes und eindringliches Verlangen tötet. Die Vorschrift privilegiert damit die Tötung eines anderen Menschen. (de)
  • Die Tötung auf Verlangen ist ein Straftatbestand innerhalb der Tötungsdelikte. Er ist sowohl im deutschen (§ 216 StGB) wie auch im österreichischen (§ 77 StGB) und im schweizerischen Strafgesetzbuch (Art. 114 StGB) enthalten. Gemeinsam ist den jeweiligen nationalen Bestimmungen, dass derjenige milder bestraft wird, der einen Menschen auf dessen ernsthaftes und eindringliches Verlangen tötet. Die Vorschrift privilegiert damit die Tötung eines anderen Menschen. (de)
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  • Tötung auf Verlangen (de)
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