Als Täterstrafrecht wird ein Strafrechtssystem bezeichnet, welches Strafen in erster Linie aufgrund der Persönlichkeit des Täters zuteilt und die konkrete Tat eher als Anlass und nicht als Grund der Strafe begreift. Totalitäre Systeme neigen zu einem solchen Strafrecht, wohl weil es der von ihnen bevorzugten Erklärung gesellschaftlicher Probleme durch das Handeln "böser" Personen entspricht, die zu bekämpfen sind.

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  • Als Täterstrafrecht wird ein Strafrechtssystem bezeichnet, welches Strafen in erster Linie aufgrund der Persönlichkeit des Täters zuteilt und die konkrete Tat eher als Anlass und nicht als Grund der Strafe begreift. Totalitäre Systeme neigen zu einem solchen Strafrecht, wohl weil es der von ihnen bevorzugten Erklärung gesellschaftlicher Probleme durch das Handeln "böser" Personen entspricht, die zu bekämpfen sind. Einen starken Einfluss gewann das Täterstrafrecht in Deutschland mit der sogenannten Kieler Schule der Strafrechtswissenschaft, die von Georg Dahm und Friedrich Schaffstein begründet wurde und in der eine Tätertypenlehre entwickelt wurde. Typisch für das Täterstrafrecht war die Vorstellung von Volksschädlingen und geborenen Verbrechern. Rechtspolitisch ist in diesem Zusammenhang das Gewohnheitsverbrechergesetz entstanden, sowie die Strafrechtsreform vom 4. September 1941, in der beispielsweise die Gesinnungsmerkmale als Voraussetzung für den Tatbestand des Mordes und die Formulierung „Mörder ist, ...“ eingeführt wurden. Roland Freisler erläuterte hierzu, dass diese Formulierung der neuen strafrechtlichen Auffassung entsprechen würde, die von einem besonderen Tätertyp des Mörders ausgehe. Den Gegensatz zum Täterstrafrecht bildet das Tatstrafrecht, in dem die Strafe allein anhand des verwirklichten Tatbestandes bestimmt wird. Persönliche Merkmale des Täters können bei der Bestimmung der Strafhöhe indirekt eine Rolle spielen, insoweit sie die Motivation zur Tat und die Art ihrer Durchführung beeinflusst haben und so den Grad der Schuld des Täters beeinflussen (§46 StGB). Die Prognose über die allgemeine bleibende Gefährlichkeit des Täters spielt zudem bei der Entscheidung über die Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung eine wichtige Rolle. (de)
  • Als Täterstrafrecht wird ein Strafrechtssystem bezeichnet, welches Strafen in erster Linie aufgrund der Persönlichkeit des Täters zuteilt und die konkrete Tat eher als Anlass und nicht als Grund der Strafe begreift. Totalitäre Systeme neigen zu einem solchen Strafrecht, wohl weil es der von ihnen bevorzugten Erklärung gesellschaftlicher Probleme durch das Handeln "böser" Personen entspricht, die zu bekämpfen sind. Einen starken Einfluss gewann das Täterstrafrecht in Deutschland mit der sogenannten Kieler Schule der Strafrechtswissenschaft, die von Georg Dahm und Friedrich Schaffstein begründet wurde und in der eine Tätertypenlehre entwickelt wurde. Typisch für das Täterstrafrecht war die Vorstellung von Volksschädlingen und geborenen Verbrechern. Rechtspolitisch ist in diesem Zusammenhang das Gewohnheitsverbrechergesetz entstanden, sowie die Strafrechtsreform vom 4. September 1941, in der beispielsweise die Gesinnungsmerkmale als Voraussetzung für den Tatbestand des Mordes und die Formulierung „Mörder ist, ...“ eingeführt wurden. Roland Freisler erläuterte hierzu, dass diese Formulierung der neuen strafrechtlichen Auffassung entsprechen würde, die von einem besonderen Tätertyp des Mörders ausgehe. Den Gegensatz zum Täterstrafrecht bildet das Tatstrafrecht, in dem die Strafe allein anhand des verwirklichten Tatbestandes bestimmt wird. Persönliche Merkmale des Täters können bei der Bestimmung der Strafhöhe indirekt eine Rolle spielen, insoweit sie die Motivation zur Tat und die Art ihrer Durchführung beeinflusst haben und so den Grad der Schuld des Täters beeinflussen (§46 StGB). Die Prognose über die allgemeine bleibende Gefährlichkeit des Täters spielt zudem bei der Entscheidung über die Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung eine wichtige Rolle. (de)
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  • Als Täterstrafrecht wird ein Strafrechtssystem bezeichnet, welches Strafen in erster Linie aufgrund der Persönlichkeit des Täters zuteilt und die konkrete Tat eher als Anlass und nicht als Grund der Strafe begreift. Totalitäre Systeme neigen zu einem solchen Strafrecht, wohl weil es der von ihnen bevorzugten Erklärung gesellschaftlicher Probleme durch das Handeln "böser" Personen entspricht, die zu bekämpfen sind. (de)
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  • Täterstrafrecht (de)
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