Truppenübungsplätze (TrÜbPl, TÜPl) sind, im Gegensatz zu Standortübungsplätzen, größere staatseigene Landflächen zur militärischen Nutzung mit Unterkünften für die übende Truppe („Truppenlager“) und mit Anlagen, die es Soldaten aller Teilstreitkräfte und Truppengattungen ermöglichen, eine wirklichkeitsnahe Gefechtsausbildung mit Übungs- und Gefechtsmunition gegebenenfalls von Außenfeuerstellungen durchzuführen.

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  • Truppenübungsplätze (TrÜbPl, TÜPl) sind, im Gegensatz zu Standortübungsplätzen, größere staatseigene Landflächen zur militärischen Nutzung mit Unterkünften für die übende Truppe („Truppenlager“) und mit Anlagen, die es Soldaten aller Teilstreitkräfte und Truppengattungen ermöglichen, eine wirklichkeitsnahe Gefechtsausbildung mit Übungs- und Gefechtsmunition gegebenenfalls von Außenfeuerstellungen durchzuführen. Für die militärische Ordnung auf dem Truppenübungsplatz, die Verteilung der einzelnen Schießbahnen, Übungsräume und Ausbildungseinrichtungen sorgt die ständig eingesetzte Truppenübungsplatzkommandantur oder kurz Kommandantur. Die Grenzen der Truppenübungsplätze sind durch Schilder gekennzeichnet; der Zutritt ist wegen der Gefahr durch Blindgänger-Munition grundsätzlich untersagt. Die größten Truppenübungsplätze in Deutschland sind Bergen, Altmark (Colbitz-Letzlinger Heide), Grafenwöhr, Munster Nord/Süd und Oberlausitz. Truppenübungsplätze sind kraft Legaldefinition grundsätzlich militärische Sicherheitsbereiche, einzelne Geländeteile, meistens Außenfeuerstellungen, können zu lediglich militärischen Bereichen erklärt werden. (de)
  • Truppenübungsplätze (TrÜbPl, TÜPl) sind, im Gegensatz zu Standortübungsplätzen, größere staatseigene Landflächen zur militärischen Nutzung mit Unterkünften für die übende Truppe („Truppenlager“) und mit Anlagen, die es Soldaten aller Teilstreitkräfte und Truppengattungen ermöglichen, eine wirklichkeitsnahe Gefechtsausbildung mit Übungs- und Gefechtsmunition gegebenenfalls von Außenfeuerstellungen durchzuführen. Für die militärische Ordnung auf dem Truppenübungsplatz, die Verteilung der einzelnen Schießbahnen, Übungsräume und Ausbildungseinrichtungen sorgt die ständig eingesetzte Truppenübungsplatzkommandantur oder kurz Kommandantur. Die Grenzen der Truppenübungsplätze sind durch Schilder gekennzeichnet; der Zutritt ist wegen der Gefahr durch Blindgänger-Munition grundsätzlich untersagt. Die größten Truppenübungsplätze in Deutschland sind Bergen, Altmark (Colbitz-Letzlinger Heide), Grafenwöhr, Munster Nord/Süd und Oberlausitz. Truppenübungsplätze sind kraft Legaldefinition grundsätzlich militärische Sicherheitsbereiche, einzelne Geländeteile, meistens Außenfeuerstellungen, können zu lediglich militärischen Bereichen erklärt werden. (de)
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  • Truppenübungsplätze (TrÜbPl, TÜPl) sind, im Gegensatz zu Standortübungsplätzen, größere staatseigene Landflächen zur militärischen Nutzung mit Unterkünften für die übende Truppe („Truppenlager“) und mit Anlagen, die es Soldaten aller Teilstreitkräfte und Truppengattungen ermöglichen, eine wirklichkeitsnahe Gefechtsausbildung mit Übungs- und Gefechtsmunition gegebenenfalls von Außenfeuerstellungen durchzuführen. (de)
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