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- Trennungsgeld sind Erstattungsleistungen eines Dienstherrn, welche gezahlt werden für Aufwendungen, die einem Beschäftigten entstehen, wenn er als Folge einer dienstlich veranlassten Maßnahme (z. B. Einstellung, Abordnung, Versetzung usw.) an einem anderen als seinem bisherigen Dienstort Dienst zu leisten hat und seine Wohnung nicht im Einzugsgebiet der neuen Dienststätte liegt. Im Einzugsgebiet befindet sich die Wohnung, wenn sie im neuen Dienstort oder auf der kürzesten Strecke weniger als 30 Kilometer von der neuen Dienststätte entfernt liegt. (de)
- Trennungsgeld sind Erstattungsleistungen eines Dienstherrn, welche gezahlt werden für Aufwendungen, die einem Beschäftigten entstehen, wenn er als Folge einer dienstlich veranlassten Maßnahme (z. B. Einstellung, Abordnung, Versetzung usw.) an einem anderen als seinem bisherigen Dienstort Dienst zu leisten hat und seine Wohnung nicht im Einzugsgebiet der neuen Dienststätte liegt. Im Einzugsgebiet befindet sich die Wohnung, wenn sie im neuen Dienstort oder auf der kürzesten Strecke weniger als 30 Kilometer von der neuen Dienststätte entfernt liegt. (de)
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- Reisekosten-, Umzugskosten-, Trennungsgeldrecht – Bund. Vorschriftensammlung mit Einführung und Erläuterungen (de)
- Reisekosten-, Umzugskosten-, Trennungsgeldrecht – Bund. Vorschriftensammlung mit Einführung und Erläuterungen (de)
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- Trennungsgeld sind Erstattungsleistungen eines Dienstherrn, welche gezahlt werden für Aufwendungen, die einem Beschäftigten entstehen, wenn er als Folge einer dienstlich veranlassten Maßnahme (z. B. Einstellung, Abordnung, Versetzung usw.) an einem anderen als seinem bisherigen Dienstort Dienst zu leisten hat und seine Wohnung nicht im Einzugsgebiet der neuen Dienststätte liegt. Im Einzugsgebiet befindet sich die Wohnung, wenn sie im neuen Dienstort oder auf der kürzesten Strecke weniger als 30 Kilometer von der neuen Dienststätte entfernt liegt. (de)
- Trennungsgeld sind Erstattungsleistungen eines Dienstherrn, welche gezahlt werden für Aufwendungen, die einem Beschäftigten entstehen, wenn er als Folge einer dienstlich veranlassten Maßnahme (z. B. Einstellung, Abordnung, Versetzung usw.) an einem anderen als seinem bisherigen Dienstort Dienst zu leisten hat und seine Wohnung nicht im Einzugsgebiet der neuen Dienststätte liegt. Im Einzugsgebiet befindet sich die Wohnung, wenn sie im neuen Dienstort oder auf der kürzesten Strecke weniger als 30 Kilometer von der neuen Dienststätte entfernt liegt. (de)
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- Trennungsgeld (de)
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