Das Trauerjahr, auch Wartezeit oder Wartepflicht bezeichnet in der Rechtsgeschichte die Frist, innerhalb derer eine Witwe nicht wieder heiraten durfte. Das Trauerjahr hatte eine weitere Bedeutung darin, dass Witwen nach Ableben ihres im Staatsdienst befindlichen Gatten noch ein weiteres Jahr dessen Bezüge erhielten. Nach § 46 SGB VI wird eine Witwenrente längstens für 24 Monate gewährt, nicht jedoch bei Wiederverheiratung. Im Trauerjahr wurde eine schwarze bzw. dunkle Bekleidung bei Frauen bzw. ein Trauerflor bei Männern erwartet.

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  • Das Trauerjahr, auch Wartezeit oder Wartepflicht bezeichnet in der Rechtsgeschichte die Frist, innerhalb derer eine Witwe nicht wieder heiraten durfte. Das Trauerjahr hatte eine weitere Bedeutung darin, dass Witwen nach Ableben ihres im Staatsdienst befindlichen Gatten noch ein weiteres Jahr dessen Bezüge erhielten. Nach § 46 SGB VI wird eine Witwenrente längstens für 24 Monate gewährt, nicht jedoch bei Wiederverheiratung. Im Trauerjahr wurde eine schwarze bzw. dunkle Bekleidung bei Frauen bzw. ein Trauerflor bei Männern erwartet. (de)
  • Das Trauerjahr, auch Wartezeit oder Wartepflicht bezeichnet in der Rechtsgeschichte die Frist, innerhalb derer eine Witwe nicht wieder heiraten durfte. Das Trauerjahr hatte eine weitere Bedeutung darin, dass Witwen nach Ableben ihres im Staatsdienst befindlichen Gatten noch ein weiteres Jahr dessen Bezüge erhielten. Nach § 46 SGB VI wird eine Witwenrente längstens für 24 Monate gewährt, nicht jedoch bei Wiederverheiratung. Im Trauerjahr wurde eine schwarze bzw. dunkle Bekleidung bei Frauen bzw. ein Trauerflor bei Männern erwartet. (de)
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  • Das Trauerjahr, auch Wartezeit oder Wartepflicht bezeichnet in der Rechtsgeschichte die Frist, innerhalb derer eine Witwe nicht wieder heiraten durfte. Das Trauerjahr hatte eine weitere Bedeutung darin, dass Witwen nach Ableben ihres im Staatsdienst befindlichen Gatten noch ein weiteres Jahr dessen Bezüge erhielten. Nach § 46 SGB VI wird eine Witwenrente längstens für 24 Monate gewährt, nicht jedoch bei Wiederverheiratung. Im Trauerjahr wurde eine schwarze bzw. dunkle Bekleidung bei Frauen bzw. ein Trauerflor bei Männern erwartet. (de)
  • Das Trauerjahr, auch Wartezeit oder Wartepflicht bezeichnet in der Rechtsgeschichte die Frist, innerhalb derer eine Witwe nicht wieder heiraten durfte. Das Trauerjahr hatte eine weitere Bedeutung darin, dass Witwen nach Ableben ihres im Staatsdienst befindlichen Gatten noch ein weiteres Jahr dessen Bezüge erhielten. Nach § 46 SGB VI wird eine Witwenrente längstens für 24 Monate gewährt, nicht jedoch bei Wiederverheiratung. Im Trauerjahr wurde eine schwarze bzw. dunkle Bekleidung bei Frauen bzw. ein Trauerflor bei Männern erwartet. (de)
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  • Trauerjahr (de)
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