Das im deutschen Recht in § 307 Absatz 1 Satz 2 BGB niedergelegte Transparenzprinzip fordert von demjenigen, der allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) in einem Vertrag einbringt (AGB-Verwender), dass er diese so formuliert, dass sich für den Vertragspartner seine Rechte und Pflichten klar aus den AGB ergeben. Es ist eine der zentralen Regelungen des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wird gegen das Transparenzprinzip verstoßen, sind die AGB insoweit unwirksam.

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  • Das im deutschen Recht in § 307 Absatz 1 Satz 2 BGB niedergelegte Transparenzprinzip fordert von demjenigen, der allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) in einem Vertrag einbringt (AGB-Verwender), dass er diese so formuliert, dass sich für den Vertragspartner seine Rechte und Pflichten klar aus den AGB ergeben. Es ist eine der zentralen Regelungen des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wird gegen das Transparenzprinzip verstoßen, sind die AGB insoweit unwirksam. (de)
  • Das im deutschen Recht in § 307 Absatz 1 Satz 2 BGB niedergelegte Transparenzprinzip fordert von demjenigen, der allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) in einem Vertrag einbringt (AGB-Verwender), dass er diese so formuliert, dass sich für den Vertragspartner seine Rechte und Pflichten klar aus den AGB ergeben. Es ist eine der zentralen Regelungen des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wird gegen das Transparenzprinzip verstoßen, sind die AGB insoweit unwirksam. (de)
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  • Das im deutschen Recht in § 307 Absatz 1 Satz 2 BGB niedergelegte Transparenzprinzip fordert von demjenigen, der allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) in einem Vertrag einbringt (AGB-Verwender), dass er diese so formuliert, dass sich für den Vertragspartner seine Rechte und Pflichten klar aus den AGB ergeben. Es ist eine der zentralen Regelungen des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wird gegen das Transparenzprinzip verstoßen, sind die AGB insoweit unwirksam. (de)
  • Das im deutschen Recht in § 307 Absatz 1 Satz 2 BGB niedergelegte Transparenzprinzip fordert von demjenigen, der allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) in einem Vertrag einbringt (AGB-Verwender), dass er diese so formuliert, dass sich für den Vertragspartner seine Rechte und Pflichten klar aus den AGB ergeben. Es ist eine der zentralen Regelungen des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wird gegen das Transparenzprinzip verstoßen, sind die AGB insoweit unwirksam. (de)
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  • Transparenzprinzip (AGB-Recht) (de)
  • Transparenzprinzip (AGB-Recht) (de)
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