Tierarzneimittel sind Stoffe oder Stoffzusammensetzungen, die zur Heilung oder zur Verhütung von Tierkrankheiten bestimmt sind bzw. einem Tier verabreicht oder am Tier angewendet werden können, um entweder die tierischen Körperfunktionen wiederherzustellen oder zu beeinflussen oder aber um eine medizinische Diagnose zu erstellen. Das Tierarzneimittelrecht wird EU-weit durch die Richtlinie 2001/82/EG (Gemeinschaftskodex für Tierarzneimittel) harmonisiert. Es gleicht in weiten Bereichen dem Recht für die Humanarzneimittel, weist aber einige spezifische Besonderheiten auf.

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  • Tierarzneimittel sind Stoffe oder Stoffzusammensetzungen, die zur Heilung oder zur Verhütung von Tierkrankheiten bestimmt sind bzw. einem Tier verabreicht oder am Tier angewendet werden können, um entweder die tierischen Körperfunktionen wiederherzustellen oder zu beeinflussen oder aber um eine medizinische Diagnose zu erstellen. Das Tierarzneimittelrecht wird EU-weit durch die Richtlinie 2001/82/EG (Gemeinschaftskodex für Tierarzneimittel) harmonisiert. Es gleicht in weiten Bereichen dem Recht für die Humanarzneimittel, weist aber einige spezifische Besonderheiten auf. (de)
  • Tierarzneimittel sind Stoffe oder Stoffzusammensetzungen, die zur Heilung oder zur Verhütung von Tierkrankheiten bestimmt sind bzw. einem Tier verabreicht oder am Tier angewendet werden können, um entweder die tierischen Körperfunktionen wiederherzustellen oder zu beeinflussen oder aber um eine medizinische Diagnose zu erstellen. Das Tierarzneimittelrecht wird EU-weit durch die Richtlinie 2001/82/EG (Gemeinschaftskodex für Tierarzneimittel) harmonisiert. Es gleicht in weiten Bereichen dem Recht für die Humanarzneimittel, weist aber einige spezifische Besonderheiten auf. (de)
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