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- Als Thing oder Ding (altnordisch und neuisländisch þing, dänisch, norwegisch und schwedisch ting; oberdeutsch auch Thaiding von ahd. taga-ding) wurden Volks- und Gerichtsversammlungen nach dem alten germanischen Recht bezeichnet. Der Ort oder Platz, an dem eine solche Versammlung abgehalten wurde, hieß Thingplatz oder Thingstätte und lag häufig etwas erhöht oder unter einem Baum (Gerichtslinde), jedoch immer unter freiem Himmel. Die Orte dieser Gerichtsversammlungen wurden später auch Malstätte genannt und mit Gerichtssteinen gekennzeichnet (siehe auch: Mader Heide). Siehe auch: Gogericht, Freigericht, Zentgericht, Gograf, Vogt Moderne wissenschaftliche Forschungen wie beispielsweise archäologische Ausgrabungen an Thingplätzen fehlen weitgehend und so halten sich viele Germanen-Klischees. (de)
- Als Thing oder Ding (altnordisch und neuisländisch þing, dänisch, norwegisch und schwedisch ting; oberdeutsch auch Thaiding von ahd. taga-ding) wurden Volks- und Gerichtsversammlungen nach dem alten germanischen Recht bezeichnet. Der Ort oder Platz, an dem eine solche Versammlung abgehalten wurde, hieß Thingplatz oder Thingstätte und lag häufig etwas erhöht oder unter einem Baum (Gerichtslinde), jedoch immer unter freiem Himmel. Die Orte dieser Gerichtsversammlungen wurden später auch Malstätte genannt und mit Gerichtssteinen gekennzeichnet (siehe auch: Mader Heide). Siehe auch: Gogericht, Freigericht, Zentgericht, Gograf, Vogt Moderne wissenschaftliche Forschungen wie beispielsweise archäologische Ausgrabungen an Thingplätzen fehlen weitgehend und so halten sich viele Germanen-Klischees. (de)
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- Als Thing oder Ding (altnordisch und neuisländisch þing, dänisch, norwegisch und schwedisch ting; oberdeutsch auch Thaiding von ahd. taga-ding) wurden Volks- und Gerichtsversammlungen nach dem alten germanischen Recht bezeichnet. Der Ort oder Platz, an dem eine solche Versammlung abgehalten wurde, hieß Thingplatz oder Thingstätte und lag häufig etwas erhöht oder unter einem Baum (Gerichtslinde), jedoch immer unter freiem Himmel. Die Orte dieser Gerichtsversammlungen wurden später auch Malstätte genannt und mit Gerichtssteinen gekennzeichnet (siehe auch: Mader Heide). (de)
- Als Thing oder Ding (altnordisch und neuisländisch þing, dänisch, norwegisch und schwedisch ting; oberdeutsch auch Thaiding von ahd. taga-ding) wurden Volks- und Gerichtsversammlungen nach dem alten germanischen Recht bezeichnet. Der Ort oder Platz, an dem eine solche Versammlung abgehalten wurde, hieß Thingplatz oder Thingstätte und lag häufig etwas erhöht oder unter einem Baum (Gerichtslinde), jedoch immer unter freiem Himmel. Die Orte dieser Gerichtsversammlungen wurden später auch Malstätte genannt und mit Gerichtssteinen gekennzeichnet (siehe auch: Mader Heide). (de)
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