Der Theaterpreis der Landeshauptstadt München wird seit 1992 in unregelmäßigen Abständen und seit 1999 alle drei Jahre – alternierend mit dem Tanzpreis und dem Musikpreis – vom Stadtrat Münchens verliehen. Der Theaterpreis wird an Persönlichkeiten oder Ensembles vergeben, „die ihren Wohnsitz bzw. ihre Wirkungsstätte innerhalb Münchens haben oder deren Schaffen mit dem Theaterleben Münchens eng verknüpft ist“. Das Vorschlagsrecht liegt bei einer vom Stadtrat berufenen Kommission, bestehend aus Fachjuroren, Stadträten und dem Vorjahrespreisträger. Die Auszeichnung ist mit 10.000 Euro dotiert.

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  • Der Theaterpreis der Landeshauptstadt München wird seit 1992 in unregelmäßigen Abständen und seit 1999 alle drei Jahre – alternierend mit dem Tanzpreis und dem Musikpreis – vom Stadtrat Münchens verliehen. Der Theaterpreis wird an Persönlichkeiten oder Ensembles vergeben, „die ihren Wohnsitz bzw. ihre Wirkungsstätte innerhalb Münchens haben oder deren Schaffen mit dem Theaterleben Münchens eng verknüpft ist“. Das Vorschlagsrecht liegt bei einer vom Stadtrat berufenen Kommission, bestehend aus Fachjuroren, Stadträten und dem Vorjahrespreisträger. Die Auszeichnung ist mit 10.000 Euro dotiert. (de)
  • Der Theaterpreis der Landeshauptstadt München wird seit 1992 in unregelmäßigen Abständen und seit 1999 alle drei Jahre – alternierend mit dem Tanzpreis und dem Musikpreis – vom Stadtrat Münchens verliehen. Der Theaterpreis wird an Persönlichkeiten oder Ensembles vergeben, „die ihren Wohnsitz bzw. ihre Wirkungsstätte innerhalb Münchens haben oder deren Schaffen mit dem Theaterleben Münchens eng verknüpft ist“. Das Vorschlagsrecht liegt bei einer vom Stadtrat berufenen Kommission, bestehend aus Fachjuroren, Stadträten und dem Vorjahrespreisträger. Die Auszeichnung ist mit 10.000 Euro dotiert. (de)
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  • Theaterpreis der Landeshauptstadt München (de)
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