Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) regelt im deutschen Arbeitsrecht das Recht der Teilzeitarbeitsverhältnisse und der befristeten Beschäftigung. Ziel des Gesetzes ist es nach seinem § 1, „Teilzeitarbeit zu fördern, die Voraussetzungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge festzulegen und die Diskriminierung von teilzeitbeschäftigten und befristet beschäftigten Arbeitnehmern zu verhindern“. Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie über Teilzeitarbeit und die Richtlinie 1999/70/EG (EU-Richtlinie über befristete Arbeitsverträge) in nationales Recht um.

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  • Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) regelt im deutschen Arbeitsrecht das Recht der Teilzeitarbeitsverhältnisse und der befristeten Beschäftigung. Ziel des Gesetzes ist es nach seinem § 1, „Teilzeitarbeit zu fördern, die Voraussetzungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge festzulegen und die Diskriminierung von teilzeitbeschäftigten und befristet beschäftigten Arbeitnehmern zu verhindern“. Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie über Teilzeitarbeit und die Richtlinie 1999/70/EG (EU-Richtlinie über befristete Arbeitsverträge) in nationales Recht um. (de)
  • Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) regelt im deutschen Arbeitsrecht das Recht der Teilzeitarbeitsverhältnisse und der befristeten Beschäftigung. Ziel des Gesetzes ist es nach seinem § 1, „Teilzeitarbeit zu fördern, die Voraussetzungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge festzulegen und die Diskriminierung von teilzeitbeschäftigten und befristet beschäftigten Arbeitnehmern zu verhindern“. Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie über Teilzeitarbeit und die Richtlinie 1999/70/EG (EU-Richtlinie über befristete Arbeitsverträge) in nationales Recht um. (de)
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  • 3-504-42658-6
  • 978-3-7663-6003-8
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  • Arbeitsrecht-Kommentar (de)
  • Teilzeit- und Befristungsgesetz. Basiskommentar (de)
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  • TzBfG
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  • Martin Henssler, Heinz Josef Willemsen, Heinz-Jürgen Kalb
  • Joachim Holwe, Michael Kossens, Cornelia Pielenz, Evelyn Räder
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  • 2000-12-21 (xsd:date)
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  • G033
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  • Teilzeit- und Befristungsgesetz
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  • Art. 23 G vom 20. Dezember 2011
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  • Frankfurt am Main
  • Köln
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  • Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge
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  • Bund-Verlag
  • O. Schmidt
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  • Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) regelt im deutschen Arbeitsrecht das Recht der Teilzeitarbeitsverhältnisse und der befristeten Beschäftigung. Ziel des Gesetzes ist es nach seinem § 1, „Teilzeitarbeit zu fördern, die Voraussetzungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge festzulegen und die Diskriminierung von teilzeitbeschäftigten und befristet beschäftigten Arbeitnehmern zu verhindern“. Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie über Teilzeitarbeit und die Richtlinie 1999/70/EG (EU-Richtlinie über befristete Arbeitsverträge) in nationales Recht um. (de)
  • Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) regelt im deutschen Arbeitsrecht das Recht der Teilzeitarbeitsverhältnisse und der befristeten Beschäftigung. Ziel des Gesetzes ist es nach seinem § 1, „Teilzeitarbeit zu fördern, die Voraussetzungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge festzulegen und die Diskriminierung von teilzeitbeschäftigten und befristet beschäftigten Arbeitnehmern zu verhindern“. Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie über Teilzeitarbeit und die Richtlinie 1999/70/EG (EU-Richtlinie über befristete Arbeitsverträge) in nationales Recht um. (de)
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  • Teilzeit- und Befristungsgesetz (de)
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