Die technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) geben den Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und Hygiene entsprechende Regeln und sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für * die Bereitstellung der Arbeitsmittel, * die Benutzung von Arbeitsmitteln und * den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen wieder. Sie werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit ermittelt und im Gemeinsamen Ministerialblatt bekanntgemacht. Früher wurden sie im Bundesarbeitsblatt bzw. im Bundesanzeiger veröffentlicht.

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  • Die technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) geben den Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und Hygiene entsprechende Regeln und sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für * die Bereitstellung der Arbeitsmittel, * die Benutzung von Arbeitsmitteln und * den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen wieder. Sie werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit ermittelt und im Gemeinsamen Ministerialblatt bekanntgemacht. Früher wurden sie im Bundesarbeitsblatt bzw. im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die technischen Regeln für Betriebssicherheit konkretisieren die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie der Ableitung von geeigneten Maßnahmen. Bei Anwendung der beispielhaft genannten Maßnahmen kann der Arbeitgeber insoweit die Vermutung der Einhaltung der Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung für sich geltend machen. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, hat er gleichwertige Erfüllung der Verordnung schriftlich nachzuweisen (de)
  • Die technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) geben den Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und Hygiene entsprechende Regeln und sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für * die Bereitstellung der Arbeitsmittel, * die Benutzung von Arbeitsmitteln und * den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen wieder. Sie werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit ermittelt und im Gemeinsamen Ministerialblatt bekanntgemacht. Früher wurden sie im Bundesarbeitsblatt bzw. im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die technischen Regeln für Betriebssicherheit konkretisieren die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie der Ableitung von geeigneten Maßnahmen. Bei Anwendung der beispielhaft genannten Maßnahmen kann der Arbeitgeber insoweit die Vermutung der Einhaltung der Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung für sich geltend machen. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, hat er gleichwertige Erfüllung der Verordnung schriftlich nachzuweisen (de)
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  • Die technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) geben den Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und Hygiene entsprechende Regeln und sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für * die Bereitstellung der Arbeitsmittel, * die Benutzung von Arbeitsmitteln und * den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen wieder. Sie werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit ermittelt und im Gemeinsamen Ministerialblatt bekanntgemacht. Früher wurden sie im Bundesarbeitsblatt bzw. im Bundesanzeiger veröffentlicht. (de)
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  • Technische Regeln für Betriebssicherheit (de)
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