Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) sind Konkretisierungen zur deutschen Verordnung für Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung). Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) erarbeitet und nach der Veröffentlichung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBI) treten diese in Kraft. Die Technischen Regeln konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung. So gibt z.B. der ASR A4.1 "Sanitärräume" konkrete Informationen zur Anzahl und Gestaltung der benötigten Toiletten, Waschräume und Duschgelegenheiten. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnungen erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber e

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  • Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) sind Konkretisierungen zur deutschen Verordnung für Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung). Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) erarbeitet und nach der Veröffentlichung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBI) treten diese in Kraft. Die Technischen Regeln konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung. So gibt z.B. der ASR A4.1 "Sanitärräume" konkrete Informationen zur Anzahl und Gestaltung der benötigten Toiletten, Waschräume und Duschgelegenheiten. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnungen erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. Die gemäß § 8 Übergangsvorschriften der novellierten Arbeitsstättenverordnung vom 12. August 2004 sind die früheren Arbeitsstättenrichtlinien seit Beginn 2013 ungültig geworden. Nur die ASR 7/1 "Sichtverbindung nach außen" und die ASR 25/1 "Sitzgelegenheiten" wurden bisher vom ASTA nicht überarbeitet. Die Angaben in diesen beiden ungültig gewordenen Arbeitsstätten-Richtlinien können aber weiterhin als "Orientierungswerte" zur Konkretisierung der allgemeinen Schutzziele der Verordnung beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten verwendet werden. Dabei muss der Anwender aber beachten, dass die Inhalte dieser alten Arbeitsstätten-Richtlinien teilweise nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen. Im Moment gibt es 18 Technische Regeln für Arbeitsstätten. Die ASR werden von den Gewerbeaufsichtsämtern der Länder kontrolliert. Diese Kontrollen werden unangemeldet durchgeführt und können bei Nichteinhaltung der Vorschriften für den Arbeitgeber verbindliche Anordnungen oder in besonders schwerwiegenden Fällen sogar die Stilllegung der Anlagen und Maschinen zur Folge haben. Die ASR A5.2 Straßenbaustellen wurde vom Ausschuss für Arbeitsstätten beschlossen aber noch nicht im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht, da es noch Abstimmungsbedarf zu der Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 95) gibt. Sie ist somit noch nicht gültig und entfaltet noch keine Vermutungswirkung, ist aber für die Fachöffentlichkeit zugänglich gemacht worden. (de)
  • Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) sind Konkretisierungen zur deutschen Verordnung für Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung). Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) erarbeitet und nach der Veröffentlichung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBI) treten diese in Kraft. Die Technischen Regeln konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung. So gibt z.B. der ASR A4.1 "Sanitärräume" konkrete Informationen zur Anzahl und Gestaltung der benötigten Toiletten, Waschräume und Duschgelegenheiten. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnungen erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. Die gemäß § 8 Übergangsvorschriften der novellierten Arbeitsstättenverordnung vom 12. August 2004 sind die früheren Arbeitsstättenrichtlinien seit Beginn 2013 ungültig geworden. Nur die ASR 7/1 "Sichtverbindung nach außen" und die ASR 25/1 "Sitzgelegenheiten" wurden bisher vom ASTA nicht überarbeitet. Die Angaben in diesen beiden ungültig gewordenen Arbeitsstätten-Richtlinien können aber weiterhin als "Orientierungswerte" zur Konkretisierung der allgemeinen Schutzziele der Verordnung beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten verwendet werden. Dabei muss der Anwender aber beachten, dass die Inhalte dieser alten Arbeitsstätten-Richtlinien teilweise nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen. Im Moment gibt es 18 Technische Regeln für Arbeitsstätten. Die ASR werden von den Gewerbeaufsichtsämtern der Länder kontrolliert. Diese Kontrollen werden unangemeldet durchgeführt und können bei Nichteinhaltung der Vorschriften für den Arbeitgeber verbindliche Anordnungen oder in besonders schwerwiegenden Fällen sogar die Stilllegung der Anlagen und Maschinen zur Folge haben. Die ASR A5.2 Straßenbaustellen wurde vom Ausschuss für Arbeitsstätten beschlossen aber noch nicht im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht, da es noch Abstimmungsbedarf zu der Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 95) gibt. Sie ist somit noch nicht gültig und entfaltet noch keine Vermutungswirkung, ist aber für die Fachöffentlichkeit zugänglich gemacht worden. (de)
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  • Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) sind Konkretisierungen zur deutschen Verordnung für Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung). Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) erarbeitet und nach der Veröffentlichung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBI) treten diese in Kraft. Die Technischen Regeln konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung. So gibt z.B. der ASR A4.1 "Sanitärräume" konkrete Informationen zur Anzahl und Gestaltung der benötigten Toiletten, Waschräume und Duschgelegenheiten. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnungen erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber e (de)
  • Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) sind Konkretisierungen zur deutschen Verordnung für Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung). Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) erarbeitet und nach der Veröffentlichung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBI) treten diese in Kraft. Die Technischen Regeln konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung. So gibt z.B. der ASR A4.1 "Sanitärräume" konkrete Informationen zur Anzahl und Gestaltung der benötigten Toiletten, Waschräume und Duschgelegenheiten. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnungen erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber e (de)
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