Als Technische Hilfeleistung (TH oder auch THL abgekürzt) werden in Deutschland „Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachen“ bezeichnet, „die aus Explosionen, Überschwemmungen, Unfällen und ähnlichen Ereignissen entstehen und mit den entsprechenden Einsatzmitteln durchgeführt werden“. Technische Hilfe in diesem Sinne wird insbesondere von den Feuerwehren und dem THW geleistet und umfasst in der Praxis all jene Einsätze, die sich nicht oder nicht nur auf das Verwenden von Löschmitteln bzw. die Leistung notfallmedizinischer Hilfe beschränken und bei denen Aggregate, Maschinen oder technisches Wissen bereitgestellt werden. Als technische Hilfeleistung zählt also schon das Bereitstellen von elektrischem Strom.

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  • Als Technische Hilfeleistung (TH oder auch THL abgekürzt) werden in Deutschland „Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachen“ bezeichnet, „die aus Explosionen, Überschwemmungen, Unfällen und ähnlichen Ereignissen entstehen und mit den entsprechenden Einsatzmitteln durchgeführt werden“. Technische Hilfe in diesem Sinne wird insbesondere von den Feuerwehren und dem THW geleistet und umfasst in der Praxis all jene Einsätze, die sich nicht oder nicht nur auf das Verwenden von Löschmitteln bzw. die Leistung notfallmedizinischer Hilfe beschränken und bei denen Aggregate, Maschinen oder technisches Wissen bereitgestellt werden. Als technische Hilfeleistung zählt also schon das Bereitstellen von elektrischem Strom. Der Einsatzschwerpunkt der Feuerwehren hat sich in den vergangenen Jahrzehnten zunehmend in Richtung technischer Hilfeleistungen verschoben. Beispiele für diese Einsatzkategorie: * Patientengerechte Rettung * Bergung verunfallter Fahrzeuge * Tierrettung und Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Tiere * Beseitigung und Vermeidung von Sturmschäden * Hilfeleistung bei Überschwemmungen * Hilfeleistungen im Katastrophenfall * Türöffnungen, falls anderweitiger Zutritt nicht möglich ist * Gefahrguteinsätze, u. a. Abdichten, Aufnehmen und Sichern gefährlicher Stoffe * Strahlenschutz * Beseitigung von Ölspuren * weitere Tätigkeiten, etwa im Rahmen der Amtshilfe für die Polizei u. dgl. In Deutschland sind die Feuerwehr-Dienstvorschriften 1 und 3 („Grundtätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz“ und „Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz“) die Grundlage für die technische Hilfeleistung. Hierzu rückt die Taktische Einheit mit einem Fahrzeug aus, das die entsprechende technische Beladung für die Aufgabe besitzt. Die speziell für diesen Tätigkeitsbereich vorgehaltenen Sonderfahrzeuge sind die Rüstwagen (RW), die Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge (HLF) und die Vorausrüstwagen. Je nach Situation kann jedoch auch mehr als ein Fahrzeug zum Einsatz kommen. In der Regel werden dann bei der Feuerwehr ein Rüstzug oder beim THW ein Technischer Zug ausrücken. (de)
  • Als Technische Hilfeleistung (TH oder auch THL abgekürzt) werden in Deutschland „Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachen“ bezeichnet, „die aus Explosionen, Überschwemmungen, Unfällen und ähnlichen Ereignissen entstehen und mit den entsprechenden Einsatzmitteln durchgeführt werden“. Technische Hilfe in diesem Sinne wird insbesondere von den Feuerwehren und dem THW geleistet und umfasst in der Praxis all jene Einsätze, die sich nicht oder nicht nur auf das Verwenden von Löschmitteln bzw. die Leistung notfallmedizinischer Hilfe beschränken und bei denen Aggregate, Maschinen oder technisches Wissen bereitgestellt werden. Als technische Hilfeleistung zählt also schon das Bereitstellen von elektrischem Strom. Der Einsatzschwerpunkt der Feuerwehren hat sich in den vergangenen Jahrzehnten zunehmend in Richtung technischer Hilfeleistungen verschoben. Beispiele für diese Einsatzkategorie: * Patientengerechte Rettung * Bergung verunfallter Fahrzeuge * Tierrettung und Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Tiere * Beseitigung und Vermeidung von Sturmschäden * Hilfeleistung bei Überschwemmungen * Hilfeleistungen im Katastrophenfall * Türöffnungen, falls anderweitiger Zutritt nicht möglich ist * Gefahrguteinsätze, u. a. Abdichten, Aufnehmen und Sichern gefährlicher Stoffe * Strahlenschutz * Beseitigung von Ölspuren * weitere Tätigkeiten, etwa im Rahmen der Amtshilfe für die Polizei u. dgl. In Deutschland sind die Feuerwehr-Dienstvorschriften 1 und 3 („Grundtätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz“ und „Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz“) die Grundlage für die technische Hilfeleistung. Hierzu rückt die Taktische Einheit mit einem Fahrzeug aus, das die entsprechende technische Beladung für die Aufgabe besitzt. Die speziell für diesen Tätigkeitsbereich vorgehaltenen Sonderfahrzeuge sind die Rüstwagen (RW), die Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge (HLF) und die Vorausrüstwagen. Je nach Situation kann jedoch auch mehr als ein Fahrzeug zum Einsatz kommen. In der Regel werden dann bei der Feuerwehr ein Rüstzug oder beim THW ein Technischer Zug ausrücken. (de)
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  • Als Technische Hilfeleistung (TH oder auch THL abgekürzt) werden in Deutschland „Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachen“ bezeichnet, „die aus Explosionen, Überschwemmungen, Unfällen und ähnlichen Ereignissen entstehen und mit den entsprechenden Einsatzmitteln durchgeführt werden“. Technische Hilfe in diesem Sinne wird insbesondere von den Feuerwehren und dem THW geleistet und umfasst in der Praxis all jene Einsätze, die sich nicht oder nicht nur auf das Verwenden von Löschmitteln bzw. die Leistung notfallmedizinischer Hilfe beschränken und bei denen Aggregate, Maschinen oder technisches Wissen bereitgestellt werden. Als technische Hilfeleistung zählt also schon das Bereitstellen von elektrischem Strom. (de)
  • Als Technische Hilfeleistung (TH oder auch THL abgekürzt) werden in Deutschland „Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachen“ bezeichnet, „die aus Explosionen, Überschwemmungen, Unfällen und ähnlichen Ereignissen entstehen und mit den entsprechenden Einsatzmitteln durchgeführt werden“. Technische Hilfe in diesem Sinne wird insbesondere von den Feuerwehren und dem THW geleistet und umfasst in der Praxis all jene Einsätze, die sich nicht oder nicht nur auf das Verwenden von Löschmitteln bzw. die Leistung notfallmedizinischer Hilfe beschränken und bei denen Aggregate, Maschinen oder technisches Wissen bereitgestellt werden. Als technische Hilfeleistung zählt also schon das Bereitstellen von elektrischem Strom. (de)
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