Die Taschenmunition wurde bis Herbst 2007 jedem Angehörigen der Schweizer Armee am Ende der Rekrutenschule mitgegeben. Eine Ausnahme waren teilweise die Durchdiener, die ihren Dienst jeweils nur für Urlaubstage unterbrechen und ihn sonst am Stück leisten. Die Taschenmunition war, wie das Sturmgewehr auch, zu Hause aufzubewahren. Die Box durfte nur bei Anordnung einer Kriegsmobilmachung geöffnet werden, um den Selbstschutz beim Einrücken sicherzustellen. Sie war ungeöffnet in jeden Dienst mitzunehmen.

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  • Die Taschenmunition wurde bis Herbst 2007 jedem Angehörigen der Schweizer Armee am Ende der Rekrutenschule mitgegeben. Eine Ausnahme waren teilweise die Durchdiener, die ihren Dienst jeweils nur für Urlaubstage unterbrechen und ihn sonst am Stück leisten. Die Taschenmunition war, wie das Sturmgewehr auch, zu Hause aufzubewahren. Die Box durfte nur bei Anordnung einer Kriegsmobilmachung geöffnet werden, um den Selbstschutz beim Einrücken sicherzustellen. Sie war ungeöffnet in jeden Dienst mitzunehmen. (de)
  • Die Taschenmunition wurde bis Herbst 2007 jedem Angehörigen der Schweizer Armee am Ende der Rekrutenschule mitgegeben. Eine Ausnahme waren teilweise die Durchdiener, die ihren Dienst jeweils nur für Urlaubstage unterbrechen und ihn sonst am Stück leisten. Die Taschenmunition war, wie das Sturmgewehr auch, zu Hause aufzubewahren. Die Box durfte nur bei Anordnung einer Kriegsmobilmachung geöffnet werden, um den Selbstschutz beim Einrücken sicherzustellen. Sie war ungeöffnet in jeden Dienst mitzunehmen. (de)
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  • Die Taschenmunition wurde bis Herbst 2007 jedem Angehörigen der Schweizer Armee am Ende der Rekrutenschule mitgegeben. Eine Ausnahme waren teilweise die Durchdiener, die ihren Dienst jeweils nur für Urlaubstage unterbrechen und ihn sonst am Stück leisten. Die Taschenmunition war, wie das Sturmgewehr auch, zu Hause aufzubewahren. Die Box durfte nur bei Anordnung einer Kriegsmobilmachung geöffnet werden, um den Selbstschutz beim Einrücken sicherzustellen. Sie war ungeöffnet in jeden Dienst mitzunehmen. (de)
  • Die Taschenmunition wurde bis Herbst 2007 jedem Angehörigen der Schweizer Armee am Ende der Rekrutenschule mitgegeben. Eine Ausnahme waren teilweise die Durchdiener, die ihren Dienst jeweils nur für Urlaubstage unterbrechen und ihn sonst am Stück leisten. Die Taschenmunition war, wie das Sturmgewehr auch, zu Hause aufzubewahren. Die Box durfte nur bei Anordnung einer Kriegsmobilmachung geöffnet werden, um den Selbstschutz beim Einrücken sicherzustellen. Sie war ungeöffnet in jeden Dienst mitzunehmen. (de)
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  • Taschenmunition (de)
  • Taschenmunition (de)
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