Ein Tarnkennzeichen ist ein Kraftfahrzeugkennzeichen, das genehmigungspflichtig an einem Fahrzeug geführt wird, obwohl es nicht dem tatsächlich zugeteilten Kraftfahrzeugkennzeichen entspricht. Tarnkennzeichen werden verwendet, um den tatsächlichen Fahrzeughalter des Kraftfahrzeuges zu verschleiern. Die Nutzung von Tarnkennzeichen muss durch den Fahrzeugführer protokolliert werden, um etwaige Anfragen zum Beispiel bei Verkehrsverstößen beantworten zu können. Der Halter von Fahrzeugen mit Tarnkennzeichen kann durch die Polizei und andere Behörden nur durch schriftliche Anfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt in begründeten Fällen abgefragt werden. Die Nutzung von Tarnkennzeichen führt nicht automatisch zur Geltendmachung von Sonderrechten.

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  • Ein Tarnkennzeichen ist ein Kraftfahrzeugkennzeichen, das genehmigungspflichtig an einem Fahrzeug geführt wird, obwohl es nicht dem tatsächlich zugeteilten Kraftfahrzeugkennzeichen entspricht. Tarnkennzeichen werden verwendet, um den tatsächlichen Fahrzeughalter des Kraftfahrzeuges zu verschleiern. Die Nutzung von Tarnkennzeichen muss durch den Fahrzeugführer protokolliert werden, um etwaige Anfragen zum Beispiel bei Verkehrsverstößen beantworten zu können. Der Halter von Fahrzeugen mit Tarnkennzeichen kann durch die Polizei und andere Behörden nur durch schriftliche Anfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt in begründeten Fällen abgefragt werden. Die Nutzung von Tarnkennzeichen führt nicht automatisch zur Geltendmachung von Sonderrechten. (de)
  • Ein Tarnkennzeichen ist ein Kraftfahrzeugkennzeichen, das genehmigungspflichtig an einem Fahrzeug geführt wird, obwohl es nicht dem tatsächlich zugeteilten Kraftfahrzeugkennzeichen entspricht. Tarnkennzeichen werden verwendet, um den tatsächlichen Fahrzeughalter des Kraftfahrzeuges zu verschleiern. Die Nutzung von Tarnkennzeichen muss durch den Fahrzeugführer protokolliert werden, um etwaige Anfragen zum Beispiel bei Verkehrsverstößen beantworten zu können. Der Halter von Fahrzeugen mit Tarnkennzeichen kann durch die Polizei und andere Behörden nur durch schriftliche Anfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt in begründeten Fällen abgefragt werden. Die Nutzung von Tarnkennzeichen führt nicht automatisch zur Geltendmachung von Sonderrechten. (de)
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  • Ein Tarnkennzeichen ist ein Kraftfahrzeugkennzeichen, das genehmigungspflichtig an einem Fahrzeug geführt wird, obwohl es nicht dem tatsächlich zugeteilten Kraftfahrzeugkennzeichen entspricht. Tarnkennzeichen werden verwendet, um den tatsächlichen Fahrzeughalter des Kraftfahrzeuges zu verschleiern. Die Nutzung von Tarnkennzeichen muss durch den Fahrzeugführer protokolliert werden, um etwaige Anfragen zum Beispiel bei Verkehrsverstößen beantworten zu können. Der Halter von Fahrzeugen mit Tarnkennzeichen kann durch die Polizei und andere Behörden nur durch schriftliche Anfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt in begründeten Fällen abgefragt werden. Die Nutzung von Tarnkennzeichen führt nicht automatisch zur Geltendmachung von Sonderrechten. (de)
  • Ein Tarnkennzeichen ist ein Kraftfahrzeugkennzeichen, das genehmigungspflichtig an einem Fahrzeug geführt wird, obwohl es nicht dem tatsächlich zugeteilten Kraftfahrzeugkennzeichen entspricht. Tarnkennzeichen werden verwendet, um den tatsächlichen Fahrzeughalter des Kraftfahrzeuges zu verschleiern. Die Nutzung von Tarnkennzeichen muss durch den Fahrzeugführer protokolliert werden, um etwaige Anfragen zum Beispiel bei Verkehrsverstößen beantworten zu können. Der Halter von Fahrzeugen mit Tarnkennzeichen kann durch die Polizei und andere Behörden nur durch schriftliche Anfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt in begründeten Fällen abgefragt werden. Die Nutzung von Tarnkennzeichen führt nicht automatisch zur Geltendmachung von Sonderrechten. (de)
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  • Tarnkennzeichen (de)
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