Als Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) werden mehrere Tarifverträge für die Beschäftigten (ausgenommen Beamte und Auszubildende) bei Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung von Bund und Kommunen bezeichnet, die am 1. Oktober 2005 in Kraft getreten sind. Durch den TVöD wurde der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT, BAT-O) sowie die parallel bestehenden Tarifverträge für Arbeiter des Bundes MTArb, MTArb-O und der kommunalen Arbeitgeber BMT-G II und BMT-G-O weitgehend abgelöst.

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  • Als Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) werden mehrere Tarifverträge für die Beschäftigten (ausgenommen Beamte und Auszubildende) bei Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung von Bund und Kommunen bezeichnet, die am 1. Oktober 2005 in Kraft getreten sind. Durch den TVöD wurde der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT, BAT-O) sowie die parallel bestehenden Tarifverträge für Arbeiter des Bundes MTArb, MTArb-O und der kommunalen Arbeitgeber BMT-G II und BMT-G-O weitgehend abgelöst. Der TVöD wurde am 13. September 2005 zwischen den öffentlichen Arbeitgebern (das sind zum einen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern (BMI), und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)) einerseits, und der Gewerkschaft Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), vertreten durch den Bundesvorstand, diese zugleich handelnd für die Gewerkschaft der Polizei (GdP), der IG Bauen-Agrar-Umwelt, der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) andererseits, abgeschlossen. Ein inhaltsgleicher Tarifvertrag wurde mit der dbb – tarifunion unterzeichnet. Der TVöD steht am Ende einer zweijährigen Verhandlungsphase zur Neugestaltung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst. Insbesondere mit der Tarifeinigung vom 31. März 2008 wurde der TVöD in mehreren Punkten verändert. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ist aus den anfangs gemeinsam geführten Tarifverhandlungen im Jahr 2004 vorzeitig ausgeschieden. Sie hat stattdessen am 19. Mai 2006 mit den Gewerkschaften einen eigenen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), der sich inhaltlich nur in Details vom TVöD unterscheidet, abgeschlossen. (de)
  • Als Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) werden mehrere Tarifverträge für die Beschäftigten (ausgenommen Beamte und Auszubildende) bei Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung von Bund und Kommunen bezeichnet, die am 1. Oktober 2005 in Kraft getreten sind. Durch den TVöD wurde der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT, BAT-O) sowie die parallel bestehenden Tarifverträge für Arbeiter des Bundes MTArb, MTArb-O und der kommunalen Arbeitgeber BMT-G II und BMT-G-O weitgehend abgelöst. Der TVöD wurde am 13. September 2005 zwischen den öffentlichen Arbeitgebern (das sind zum einen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern (BMI), und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)) einerseits, und der Gewerkschaft Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), vertreten durch den Bundesvorstand, diese zugleich handelnd für die Gewerkschaft der Polizei (GdP), der IG Bauen-Agrar-Umwelt, der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) andererseits, abgeschlossen. Ein inhaltsgleicher Tarifvertrag wurde mit der dbb – tarifunion unterzeichnet. Der TVöD steht am Ende einer zweijährigen Verhandlungsphase zur Neugestaltung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst. Insbesondere mit der Tarifeinigung vom 31. März 2008 wurde der TVöD in mehreren Punkten verändert. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ist aus den anfangs gemeinsam geführten Tarifverhandlungen im Jahr 2004 vorzeitig ausgeschieden. Sie hat stattdessen am 19. Mai 2006 mit den Gewerkschaften einen eigenen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), der sich inhaltlich nur in Details vom TVöD unterscheidet, abgeschlossen. (de)
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  • Als Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) werden mehrere Tarifverträge für die Beschäftigten (ausgenommen Beamte und Auszubildende) bei Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung von Bund und Kommunen bezeichnet, die am 1. Oktober 2005 in Kraft getreten sind. Durch den TVöD wurde der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT, BAT-O) sowie die parallel bestehenden Tarifverträge für Arbeiter des Bundes MTArb, MTArb-O und der kommunalen Arbeitgeber BMT-G II und BMT-G-O weitgehend abgelöst. (de)
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