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- Der Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) ist ein aus mehreren Teilen bestehender Tarifvertrag für die Auszubildenden bei Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung des Bundes und der Kommunen. Er ist am 1. Oktober 2005 in Kraft getreten und löste den Manteltarifvertrag für Auszubildende (MTA) ab. Der TVAöD gilt für den Tarifbereich des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD), also für Betriebe und Verwaltungen des Bundes und der Kommunen (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände) einschl. der Sparkassen sowie für den Tarifbereich des TVV (Versorgungswirtschaft) und des TV-N (Nahverkehr). Auf Arbeitnehmerseite waren die Gewerkschaft ver.di, auch handelnd für die anderen DGB-Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes sowie die DBB-Tarifunion beteiligt. (de)
- Der Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) ist ein aus mehreren Teilen bestehender Tarifvertrag für die Auszubildenden bei Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung des Bundes und der Kommunen. Er ist am 1. Oktober 2005 in Kraft getreten und löste den Manteltarifvertrag für Auszubildende (MTA) ab. Der TVAöD gilt für den Tarifbereich des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD), also für Betriebe und Verwaltungen des Bundes und der Kommunen (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände) einschl. der Sparkassen sowie für den Tarifbereich des TVV (Versorgungswirtschaft) und des TV-N (Nahverkehr). Auf Arbeitnehmerseite waren die Gewerkschaft ver.di, auch handelnd für die anderen DGB-Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes sowie die DBB-Tarifunion beteiligt. (de)
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- Der Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) ist ein aus mehreren Teilen bestehender Tarifvertrag für die Auszubildenden bei Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung des Bundes und der Kommunen. Er ist am 1. Oktober 2005 in Kraft getreten und löste den Manteltarifvertrag für Auszubildende (MTA) ab. Der TVAöD gilt für den Tarifbereich des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD), also für Betriebe und Verwaltungen des Bundes und der Kommunen (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände) einschl. der Sparkassen sowie für den Tarifbereich des TVV (Versorgungswirtschaft) und des TV-N (Nahverkehr). Auf Arbeitnehmerseite waren die Gewerkschaft ver.di, auch handelnd für die anderen DGB-Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes sowie die DBB-Tarifunion beteiligt (de)
- Der Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) ist ein aus mehreren Teilen bestehender Tarifvertrag für die Auszubildenden bei Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung des Bundes und der Kommunen. Er ist am 1. Oktober 2005 in Kraft getreten und löste den Manteltarifvertrag für Auszubildende (MTA) ab. Der TVAöD gilt für den Tarifbereich des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD), also für Betriebe und Verwaltungen des Bundes und der Kommunen (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände) einschl. der Sparkassen sowie für den Tarifbereich des TVV (Versorgungswirtschaft) und des TV-N (Nahverkehr). Auf Arbeitnehmerseite waren die Gewerkschaft ver.di, auch handelnd für die anderen DGB-Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes sowie die DBB-Tarifunion beteiligt (de)
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