Unter Talion, alternativ ius talionis oder Talionsprinzip, versteht man eine Rechtsfigur, nach der zwischen dem Schaden, der einem Opfer zugefügt wurde, und dem Schaden, der dem Täter zugefügt werden soll, ein Gleichgewicht angestrebt wird. Der Ausdruck ius talionis setzt sich zusammen aus lateinisch ius ‚Recht‘ und talio (Etymologie unklar) ‚Eintreiben eines gleichartigen Ausgleichs‘.

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  • Unter Talion, alternativ ius talionis oder Talionsprinzip, versteht man eine Rechtsfigur, nach der zwischen dem Schaden, der einem Opfer zugefügt wurde, und dem Schaden, der dem Täter zugefügt werden soll, ein Gleichgewicht angestrebt wird. Der Ausdruck ius talionis setzt sich zusammen aus lateinisch ius ‚Recht‘ und talio (Etymologie unklar) ‚Eintreiben eines gleichartigen Ausgleichs‘. Der vorantike, altorientalische Ausdruck „Auge um Auge, Zahn um Zahn“ ist davon ein Spezialfall, in dem dieses Gleichgewicht nach einer Körperverletzung durch Zufügen eines gleichartigen Schadens hergestellt werden soll („wie du mir, so ich dir“). Davon ist die Spiegelstrafe zu unterscheiden, die neben der Gleichartigkeit des Schadens, den der Täter erleidet, auch eine Anknüpfung an Organe, mit denen die Tat begangen wurde, vornimmt, z. B. das Abhauen der Diebeshand. Die Talion ist ein Unterfall der Vergeltung, die auch solche Schädigungen eines Täters umfasst, die über die Talion hinausgehen, und ist zur Zeit der Privatstrafe, bei der die Bestrafung des Täters dem Opfer zugesprochen wurde, vom Schadensersatz kaum zu unterscheiden. Der hebräisch-biblische Kontext, in dem die Formel „Auge für Auge“ auftritt, und die jüdische Tradition widersprechen der Auslegung als Talionsprinzip. (de)
  • Unter Talion, alternativ ius talionis oder Talionsprinzip, versteht man eine Rechtsfigur, nach der zwischen dem Schaden, der einem Opfer zugefügt wurde, und dem Schaden, der dem Täter zugefügt werden soll, ein Gleichgewicht angestrebt wird. Der Ausdruck ius talionis setzt sich zusammen aus lateinisch ius ‚Recht‘ und talio (Etymologie unklar) ‚Eintreiben eines gleichartigen Ausgleichs‘. Der vorantike, altorientalische Ausdruck „Auge um Auge, Zahn um Zahn“ ist davon ein Spezialfall, in dem dieses Gleichgewicht nach einer Körperverletzung durch Zufügen eines gleichartigen Schadens hergestellt werden soll („wie du mir, so ich dir“). Davon ist die Spiegelstrafe zu unterscheiden, die neben der Gleichartigkeit des Schadens, den der Täter erleidet, auch eine Anknüpfung an Organe, mit denen die Tat begangen wurde, vornimmt, z. B. das Abhauen der Diebeshand. Die Talion ist ein Unterfall der Vergeltung, die auch solche Schädigungen eines Täters umfasst, die über die Talion hinausgehen, und ist zur Zeit der Privatstrafe, bei der die Bestrafung des Täters dem Opfer zugesprochen wurde, vom Schadensersatz kaum zu unterscheiden. Der hebräisch-biblische Kontext, in dem die Formel „Auge für Auge“ auftritt, und die jüdische Tradition widersprechen der Auslegung als Talionsprinzip. (de)
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  • Talion (de)
  • Talion (de)
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