In Niedersachsen ist eine Tagesbildungsstätte eine Fördereinrichtung für geistig behinderte Kinder und Jugendliche. Tagesbildungsstätten als Betreuungseinrichtungen für Minderjährige im schulpflichtigen Alter gab es von den 1950er bis in die 1970er Jahre auch in anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland. Zweck der ersten Tagesbildungsstätten war es, die „Bildungsfähigkeit“ junger Menschen mit einer geistigen Behinderung zu einer Zeit nachzuweisen, in der diese in weiten Kreisen bezweifelt wurde. Außerhalb Niedersachsens wurden die Tagesbildungsstätten vollständig durch Sonder- bzw. Förderschulen abgelöst.

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  • In Niedersachsen ist eine Tagesbildungsstätte eine Fördereinrichtung für geistig behinderte Kinder und Jugendliche. Tagesbildungsstätten als Betreuungseinrichtungen für Minderjährige im schulpflichtigen Alter gab es von den 1950er bis in die 1970er Jahre auch in anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland. Zweck der ersten Tagesbildungsstätten war es, die „Bildungsfähigkeit“ junger Menschen mit einer geistigen Behinderung zu einer Zeit nachzuweisen, in der diese in weiten Kreisen bezweifelt wurde. Außerhalb Niedersachsens wurden die Tagesbildungsstätten vollständig durch Sonder- bzw. Förderschulen abgelöst. (de)
  • In Niedersachsen ist eine Tagesbildungsstätte eine Fördereinrichtung für geistig behinderte Kinder und Jugendliche. Tagesbildungsstätten als Betreuungseinrichtungen für Minderjährige im schulpflichtigen Alter gab es von den 1950er bis in die 1970er Jahre auch in anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland. Zweck der ersten Tagesbildungsstätten war es, die „Bildungsfähigkeit“ junger Menschen mit einer geistigen Behinderung zu einer Zeit nachzuweisen, in der diese in weiten Kreisen bezweifelt wurde. Außerhalb Niedersachsens wurden die Tagesbildungsstätten vollständig durch Sonder- bzw. Förderschulen abgelöst. (de)
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  • In Niedersachsen ist eine Tagesbildungsstätte eine Fördereinrichtung für geistig behinderte Kinder und Jugendliche. Tagesbildungsstätten als Betreuungseinrichtungen für Minderjährige im schulpflichtigen Alter gab es von den 1950er bis in die 1970er Jahre auch in anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland. Zweck der ersten Tagesbildungsstätten war es, die „Bildungsfähigkeit“ junger Menschen mit einer geistigen Behinderung zu einer Zeit nachzuweisen, in der diese in weiten Kreisen bezweifelt wurde. Außerhalb Niedersachsens wurden die Tagesbildungsstätten vollständig durch Sonder- bzw. Förderschulen abgelöst. (de)
  • In Niedersachsen ist eine Tagesbildungsstätte eine Fördereinrichtung für geistig behinderte Kinder und Jugendliche. Tagesbildungsstätten als Betreuungseinrichtungen für Minderjährige im schulpflichtigen Alter gab es von den 1950er bis in die 1970er Jahre auch in anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland. Zweck der ersten Tagesbildungsstätten war es, die „Bildungsfähigkeit“ junger Menschen mit einer geistigen Behinderung zu einer Zeit nachzuweisen, in der diese in weiten Kreisen bezweifelt wurde. Außerhalb Niedersachsens wurden die Tagesbildungsstätten vollständig durch Sonder- bzw. Förderschulen abgelöst. (de)
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  • Tagesbildungsstätte (de)
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