Die Tabaksteuer wird in Deutschland auf Tabakwaren aller Art erhoben (seit 1906; seit 1993 nicht mehr auf Schnupf- und Kautabak; erhoben via Steuerzeichen) – aber nicht nur. Sie ist eine indirekte Steuer, eine Verbrauchsteuer, die nach Art. 106 Abs. 1 Nr. 2 GG dem Bund als Bundessteuer zusteht, und eine Mischform aus Mengensteuer und Wertsteuer. Rechtsgrundlage ist das Tabaksteuergesetz. Im Jahre 1906 wurden etwa eine Milliarde Zigaretten versteuert, etwa 1/10 der Menge von 2006.

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  • Die Tabaksteuer wird in Deutschland auf Tabakwaren aller Art erhoben (seit 1906; seit 1993 nicht mehr auf Schnupf- und Kautabak; erhoben via Steuerzeichen) – aber nicht nur. Sie ist eine indirekte Steuer, eine Verbrauchsteuer, die nach Art. 106 Abs. 1 Nr. 2 GG dem Bund als Bundessteuer zusteht, und eine Mischform aus Mengensteuer und Wertsteuer. Rechtsgrundlage ist das Tabaksteuergesetz. In den letzten Jahren wurde die Tabaksteuer mehrfach angehoben. Beispielsweise wurde in den Jahren 2002 und 2003 die Steuer jeweils um 1 Cent pro Zigarette erhöht. Die Einnahmen betrugen im Jahr 2014 14,3 Milliarden Euro. 1970 waren es noch 6,5 Milliarden Euro. Damit ist die Tabaksteuer nach der Energiesteuer (früher: Mineralölsteuer) die ertragreichste Verbrauchsteuer. Mit 12,3 Milliarden Euro stellt die Fertigzigarette den Hauptanteil. Im Jahr 2013 war jede neunte Zigarette (21,7 Milliarden Stück) gefälscht oder geschmuggelt, wodurch dem Staat 2,1 Milliarden Euro Steuereinnahmen entgingen. Die Tabaksteuer fließt ausschließlich dem Bundeshaushalt zu. Im Jahr 2006 flossen noch 4,2 Milliarden Euro aus der Tabaksteuer an die Krankenkassen, was mittlerweile vermindert wurde. Wenn man sich seit Januar 2015 eine Schachtel Zigaretten (19 Stück) für 5,00 Euro kauft, werden insgesamt 3,75 Euro als Steuern abgeführt (2,95 Euro Tabaksteuer + 0,80 Euro Umsatzsteuer). Dies entspricht einem Anteil von 75 % des Kaufpreises. Da Teile der Steuern pro Zigarette berechnet werden, ist dieser Steueranteil pro Schachtel variabel und liegt bei Discounter-Zigaretten bei bis zu 90 %. Im Jahre 1906 wurden etwa eine Milliarde Zigaretten versteuert, etwa 1/10 der Menge von 2006. (de)
  • Die Tabaksteuer wird in Deutschland auf Tabakwaren aller Art erhoben (seit 1906; seit 1993 nicht mehr auf Schnupf- und Kautabak; erhoben via Steuerzeichen) – aber nicht nur. Sie ist eine indirekte Steuer, eine Verbrauchsteuer, die nach Art. 106 Abs. 1 Nr. 2 GG dem Bund als Bundessteuer zusteht, und eine Mischform aus Mengensteuer und Wertsteuer. Rechtsgrundlage ist das Tabaksteuergesetz. In den letzten Jahren wurde die Tabaksteuer mehrfach angehoben. Beispielsweise wurde in den Jahren 2002 und 2003 die Steuer jeweils um 1 Cent pro Zigarette erhöht. Die Einnahmen betrugen im Jahr 2014 14,3 Milliarden Euro. 1970 waren es noch 6,5 Milliarden Euro. Damit ist die Tabaksteuer nach der Energiesteuer (früher: Mineralölsteuer) die ertragreichste Verbrauchsteuer. Mit 12,3 Milliarden Euro stellt die Fertigzigarette den Hauptanteil. Im Jahr 2013 war jede neunte Zigarette (21,7 Milliarden Stück) gefälscht oder geschmuggelt, wodurch dem Staat 2,1 Milliarden Euro Steuereinnahmen entgingen. Die Tabaksteuer fließt ausschließlich dem Bundeshaushalt zu. Im Jahr 2006 flossen noch 4,2 Milliarden Euro aus der Tabaksteuer an die Krankenkassen, was mittlerweile vermindert wurde. Wenn man sich seit Januar 2015 eine Schachtel Zigaretten (19 Stück) für 5,00 Euro kauft, werden insgesamt 3,75 Euro als Steuern abgeführt (2,95 Euro Tabaksteuer + 0,80 Euro Umsatzsteuer). Dies entspricht einem Anteil von 75 % des Kaufpreises. Da Teile der Steuern pro Zigarette berechnet werden, ist dieser Steueranteil pro Schachtel variabel und liegt bei Discounter-Zigaretten bei bis zu 90 %. Im Jahre 1906 wurden etwa eine Milliarde Zigaretten versteuert, etwa 1/10 der Menge von 2006. (de)
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  • Die Tabaksteuer wird in Deutschland auf Tabakwaren aller Art erhoben (seit 1906; seit 1993 nicht mehr auf Schnupf- und Kautabak; erhoben via Steuerzeichen) – aber nicht nur. Sie ist eine indirekte Steuer, eine Verbrauchsteuer, die nach Art. 106 Abs. 1 Nr. 2 GG dem Bund als Bundessteuer zusteht, und eine Mischform aus Mengensteuer und Wertsteuer. Rechtsgrundlage ist das Tabaksteuergesetz. Im Jahre 1906 wurden etwa eine Milliarde Zigaretten versteuert, etwa 1/10 der Menge von 2006. (de)
  • Die Tabaksteuer wird in Deutschland auf Tabakwaren aller Art erhoben (seit 1906; seit 1993 nicht mehr auf Schnupf- und Kautabak; erhoben via Steuerzeichen) – aber nicht nur. Sie ist eine indirekte Steuer, eine Verbrauchsteuer, die nach Art. 106 Abs. 1 Nr. 2 GG dem Bund als Bundessteuer zusteht, und eine Mischform aus Mengensteuer und Wertsteuer. Rechtsgrundlage ist das Tabaksteuergesetz. Im Jahre 1906 wurden etwa eine Milliarde Zigaretten versteuert, etwa 1/10 der Menge von 2006. (de)
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  • Tabaksteuer (Deutschland) (de)
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