Die TA Siedlungsabfall (TASi) vom 14. Mai 1993 war die dritte allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz. Sie wurde mit Wirkung zum 16. Juli 2009 durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Aufhebung von Verwaltungsvorschriften zum Deponierecht vom 27. April 2009 außer Kraft gesetzt.

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  • Die TA Siedlungsabfall (TASi) vom 14. Mai 1993 war die dritte allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz. Sie wurde mit Wirkung zum 16. Juli 2009 durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Aufhebung von Verwaltungsvorschriften zum Deponierecht vom 27. April 2009 außer Kraft gesetzt. Diese Technische Anleitung wurde 1993 aufgrund eines starken Anstiegs der Abfallmengen und bereits erkennbaren Umweltschäden aus der Ablagerung unvorbehandelter Siedlungsabfälle ins Leben gerufen. Belastetes Sickerwasser und treibhauswirksames Methangas waren der Anlass für die Suche nach neuen Entsorgungskonzepten. So war als wichtigster Grundsatz der TASi das Ablagern unvorbehandelter Abfälle in Deutschland seit dem 1. Juni 2005 verboten. Die strengen Anforderungen des Regelwerks führten dazu, dass Siedlungsabfall nur noch als Schlacke deponiefähig gewesen wäre, nachdem er zunächst der Müllverbrennung zugeführt wurde. Mit Ablaufen der letzten Übergangsfristen im Jahr 2005 sind reine Hausmülldeponien (ohne Vorbehandlung) unzulässig, was zur Schließung einer erheblichen Anzahl von Deponien in Deutschland führte. Seit dem 1. März 2001, dem Tag des Inkrafttretens der Abfallablagerungsverordnung (AbfAblVO) vom 20. Februar 2001, waren nach langen Verhandlungen von Bund und Kommunen neben der Müllverbrennung (MVA) auch mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen (MBA) genehmigungsfähig. Auch wenn die Abfallablagerungsverordnung als Fortschreibung der TASi anzusehen war, behielt diese bis zum 16. Juli 2009 ihre Bedeutung, da Vorschriften der Abfallablagerungsverordnung auf bestimmte Regelungen der TASi verwiesen. (de)
  • Die TA Siedlungsabfall (TASi) vom 14. Mai 1993 war die dritte allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz. Sie wurde mit Wirkung zum 16. Juli 2009 durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Aufhebung von Verwaltungsvorschriften zum Deponierecht vom 27. April 2009 außer Kraft gesetzt. Diese Technische Anleitung wurde 1993 aufgrund eines starken Anstiegs der Abfallmengen und bereits erkennbaren Umweltschäden aus der Ablagerung unvorbehandelter Siedlungsabfälle ins Leben gerufen. Belastetes Sickerwasser und treibhauswirksames Methangas waren der Anlass für die Suche nach neuen Entsorgungskonzepten. So war als wichtigster Grundsatz der TASi das Ablagern unvorbehandelter Abfälle in Deutschland seit dem 1. Juni 2005 verboten. Die strengen Anforderungen des Regelwerks führten dazu, dass Siedlungsabfall nur noch als Schlacke deponiefähig gewesen wäre, nachdem er zunächst der Müllverbrennung zugeführt wurde. Mit Ablaufen der letzten Übergangsfristen im Jahr 2005 sind reine Hausmülldeponien (ohne Vorbehandlung) unzulässig, was zur Schließung einer erheblichen Anzahl von Deponien in Deutschland führte. Seit dem 1. März 2001, dem Tag des Inkrafttretens der Abfallablagerungsverordnung (AbfAblVO) vom 20. Februar 2001, waren nach langen Verhandlungen von Bund und Kommunen neben der Müllverbrennung (MVA) auch mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen (MBA) genehmigungsfähig. Auch wenn die Abfallablagerungsverordnung als Fortschreibung der TASi anzusehen war, behielt diese bis zum 16. Juli 2009 ihre Bedeutung, da Vorschriften der Abfallablagerungsverordnung auf bestimmte Regelungen der TASi verwiesen. (de)
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  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift
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  • 1993-06-01 (xsd:date)
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prop-de:titel
  • Technische Anleitung zur Verwertung, Behandlung und sonstigen Entsorgung von Siedlungsabfällen
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  • Die TA Siedlungsabfall (TASi) vom 14. Mai 1993 war die dritte allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz. Sie wurde mit Wirkung zum 16. Juli 2009 durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Aufhebung von Verwaltungsvorschriften zum Deponierecht vom 27. April 2009 außer Kraft gesetzt. (de)
  • Die TA Siedlungsabfall (TASi) vom 14. Mai 1993 war die dritte allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz. Sie wurde mit Wirkung zum 16. Juli 2009 durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Aufhebung von Verwaltungsvorschriften zum Deponierecht vom 27. April 2009 außer Kraft gesetzt. (de)
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  • TA Siedlungsabfall (de)
  • TA Siedlungsabfall (de)
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