Der politische Begriff der Synkratie (griechisch, "Mitherrschaft", abgeleitet von: συναγω synago; [sich] versammeln und κρατείν - herrschen) bezeichnet diejenige Herrschaftsform eines Staates, bei der das Volk beteiligt ist an Gesetzgebung und Regierung, etwa durch Abstimmung oder gewählte Vertreter. Synkratie darf nicht verwechselt werden mit Synkretismus, einem religionsphilosophischen bzw. religionshistorischem Begriff der Gleichzeitigkeit bzw. Vermischung verschiedener religiöser Anschauungen.

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  • Der politische Begriff der Synkratie (griechisch, "Mitherrschaft", abgeleitet von: συναγω synago; [sich] versammeln und κρατείν - herrschen) bezeichnet diejenige Herrschaftsform eines Staates, bei der das Volk beteiligt ist an Gesetzgebung und Regierung, etwa durch Abstimmung oder gewählte Vertreter. Synkratie darf nicht verwechselt werden mit Synkretismus, einem religionsphilosophischen bzw. religionshistorischem Begriff der Gleichzeitigkeit bzw. Vermischung verschiedener religiöser Anschauungen. (de)
  • Der politische Begriff der Synkratie (griechisch, "Mitherrschaft", abgeleitet von: συναγω synago; [sich] versammeln und κρατείν - herrschen) bezeichnet diejenige Herrschaftsform eines Staates, bei der das Volk beteiligt ist an Gesetzgebung und Regierung, etwa durch Abstimmung oder gewählte Vertreter. Synkratie darf nicht verwechselt werden mit Synkretismus, einem religionsphilosophischen bzw. religionshistorischem Begriff der Gleichzeitigkeit bzw. Vermischung verschiedener religiöser Anschauungen. (de)
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  • Der politische Begriff der Synkratie (griechisch, "Mitherrschaft", abgeleitet von: συναγω synago; [sich] versammeln und κρατείν - herrschen) bezeichnet diejenige Herrschaftsform eines Staates, bei der das Volk beteiligt ist an Gesetzgebung und Regierung, etwa durch Abstimmung oder gewählte Vertreter. Synkratie darf nicht verwechselt werden mit Synkretismus, einem religionsphilosophischen bzw. religionshistorischem Begriff der Gleichzeitigkeit bzw. Vermischung verschiedener religiöser Anschauungen. (de)
  • Der politische Begriff der Synkratie (griechisch, "Mitherrschaft", abgeleitet von: συναγω synago; [sich] versammeln und κρατείν - herrschen) bezeichnet diejenige Herrschaftsform eines Staates, bei der das Volk beteiligt ist an Gesetzgebung und Regierung, etwa durch Abstimmung oder gewählte Vertreter. Synkratie darf nicht verwechselt werden mit Synkretismus, einem religionsphilosophischen bzw. religionshistorischem Begriff der Gleichzeitigkeit bzw. Vermischung verschiedener religiöser Anschauungen. (de)
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  • Synkratie (de)
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