Eine Superrevision bezeichnet besonders in der deutschen Rechtswissenschaft eine Revision der Revision, also die nochmalige Überprüfung einer Entscheidung auf Rechtsfehler durch ein übergeordnetes Gericht.

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  • Eine Superrevision bezeichnet besonders in der deutschen Rechtswissenschaft eine Revision der Revision, also die nochmalige Überprüfung einer Entscheidung auf Rechtsfehler durch ein übergeordnetes Gericht. (de)
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  • Eine Superrevision bezeichnet besonders in der deutschen Rechtswissenschaft eine Revision der Revision, also die nochmalige Überprüfung einer Entscheidung auf Rechtsfehler durch ein übergeordnetes Gericht. (de)
  • Eine Superrevision bezeichnet besonders in der deutschen Rechtswissenschaft eine Revision der Revision, also die nochmalige Überprüfung einer Entscheidung auf Rechtsfehler durch ein übergeordnetes Gericht. (de)
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  • Superrevision (de)
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