Ein Summierungseffekt im Mietrecht liegt vor, wenn jeweils für sich unbedenkliche, aber inhaltlich zusammengehörige Klauseln in einem Mietvertrag in ihrer Gesamtwirkung zu einer unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartners des Verwenders führen. Das gilt auch dann, wenn nur eine der beiden Klauseln formularmäßig, die andere dagegen individuell vereinbart wurde, oder eine von zwei Formularklauseln schon für sich gesehen unwirksam ist.

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  • Ein Summierungseffekt im Mietrecht liegt vor, wenn jeweils für sich unbedenkliche, aber inhaltlich zusammengehörige Klauseln in einem Mietvertrag in ihrer Gesamtwirkung zu einer unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartners des Verwenders führen. Das gilt auch dann, wenn nur eine der beiden Klauseln formularmäßig, die andere dagegen individuell vereinbart wurde, oder eine von zwei Formularklauseln schon für sich gesehen unwirksam ist. (de)
  • Ein Summierungseffekt im Mietrecht liegt vor, wenn jeweils für sich unbedenkliche, aber inhaltlich zusammengehörige Klauseln in einem Mietvertrag in ihrer Gesamtwirkung zu einer unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartners des Verwenders führen. Das gilt auch dann, wenn nur eine der beiden Klauseln formularmäßig, die andere dagegen individuell vereinbart wurde, oder eine von zwei Formularklauseln schon für sich gesehen unwirksam ist. (de)
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  • Ein Summierungseffekt im Mietrecht liegt vor, wenn jeweils für sich unbedenkliche, aber inhaltlich zusammengehörige Klauseln in einem Mietvertrag in ihrer Gesamtwirkung zu einer unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartners des Verwenders führen. Das gilt auch dann, wenn nur eine der beiden Klauseln formularmäßig, die andere dagegen individuell vereinbart wurde, oder eine von zwei Formularklauseln schon für sich gesehen unwirksam ist. (de)
  • Ein Summierungseffekt im Mietrecht liegt vor, wenn jeweils für sich unbedenkliche, aber inhaltlich zusammengehörige Klauseln in einem Mietvertrag in ihrer Gesamtwirkung zu einer unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartners des Verwenders führen. Das gilt auch dann, wenn nur eine der beiden Klauseln formularmäßig, die andere dagegen individuell vereinbart wurde, oder eine von zwei Formularklauseln schon für sich gesehen unwirksam ist. (de)
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  • Summierungseffekt (de)
  • Summierungseffekt (de)
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