Die Summe der positiven Einkünfte ist im deutschen Steuerrecht die Summe der Einkünfte aus den sieben Einkunftsarten unter Ausschluss negativer Einkünfte. Das Recht der Sozialversicherungen (Ermittlung des Krankenkassenbeitrags freiwillig Versicherter) knüpft an diesen Begriff an. Die Summe der positiven Einkünfte ist nicht zu verwechseln mit der positiven Summe der Einkünfte. Die letztere ermittelt man durch Addition aller positiven und negativen Einkünfte und anschließende Bildung des Absolutbetrags.

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  • Die Summe der positiven Einkünfte ist im deutschen Steuerrecht die Summe der Einkünfte aus den sieben Einkunftsarten unter Ausschluss negativer Einkünfte. Das Recht der Sozialversicherungen (Ermittlung des Krankenkassenbeitrags freiwillig Versicherter) knüpft an diesen Begriff an. Die Summe der positiven Einkünfte ist nicht zu verwechseln mit der positiven Summe der Einkünfte. Die letztere ermittelt man durch Addition aller positiven und negativen Einkünfte und anschließende Bildung des Absolutbetrags. (de)
  • Die Summe der positiven Einkünfte ist im deutschen Steuerrecht die Summe der Einkünfte aus den sieben Einkunftsarten unter Ausschluss negativer Einkünfte. Das Recht der Sozialversicherungen (Ermittlung des Krankenkassenbeitrags freiwillig Versicherter) knüpft an diesen Begriff an. Die Summe der positiven Einkünfte ist nicht zu verwechseln mit der positiven Summe der Einkünfte. Die letztere ermittelt man durch Addition aller positiven und negativen Einkünfte und anschließende Bildung des Absolutbetrags. (de)
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  • Die Summe der positiven Einkünfte ist im deutschen Steuerrecht die Summe der Einkünfte aus den sieben Einkunftsarten unter Ausschluss negativer Einkünfte. Das Recht der Sozialversicherungen (Ermittlung des Krankenkassenbeitrags freiwillig Versicherter) knüpft an diesen Begriff an. Die Summe der positiven Einkünfte ist nicht zu verwechseln mit der positiven Summe der Einkünfte. Die letztere ermittelt man durch Addition aller positiven und negativen Einkünfte und anschließende Bildung des Absolutbetrags. (de)
  • Die Summe der positiven Einkünfte ist im deutschen Steuerrecht die Summe der Einkünfte aus den sieben Einkunftsarten unter Ausschluss negativer Einkünfte. Das Recht der Sozialversicherungen (Ermittlung des Krankenkassenbeitrags freiwillig Versicherter) knüpft an diesen Begriff an. Die Summe der positiven Einkünfte ist nicht zu verwechseln mit der positiven Summe der Einkünfte. Die letztere ermittelt man durch Addition aller positiven und negativen Einkünfte und anschließende Bildung des Absolutbetrags. (de)
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  • Summe der positiven Einkünfte (de)
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