Das Studium der Zahnmedizin (eigentlich: Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde) ist Voraussetzung für die Ausübung des Berufs Zahnarzt/Zahnärztin und den Facharzt der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie. Plätze für das Studium der Zahnmedizin werden über die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH), ehemals ZVS vergeben.In den Jahren 1995 bis 2005 bewegte sich der wegen des Numerus clausus zur Zulassung benötigte Abiturnotendurchschnitt zwischen 1,9 und 2,5. Auf Grund der Konkurrenzsituation zum Wintersemester 2013/14 ergaben sich für die Auswahl nach der Durchschnittsnote des Bundeslandes, in dem das Abitur erworben wurde (Landes-NC), Auswahlgrenzen zwischen 1,2 und 1,5 für die Abiturbesten. Bei einer Wartezeit von 13 Semestern konnten alle Bewerber zugelassen werden. Bei einer Wartezeit von 12

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  • Das Studium der Zahnmedizin (eigentlich: Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde) ist Voraussetzung für die Ausübung des Berufs Zahnarzt/Zahnärztin und den Facharzt der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie. Plätze für das Studium der Zahnmedizin werden über die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH), ehemals ZVS vergeben.In den Jahren 1995 bis 2005 bewegte sich der wegen des Numerus clausus zur Zulassung benötigte Abiturnotendurchschnitt zwischen 1,9 und 2,5. Auf Grund der Konkurrenzsituation zum Wintersemester 2013/14 ergaben sich für die Auswahl nach der Durchschnittsnote des Bundeslandes, in dem das Abitur erworben wurde (Landes-NC), Auswahlgrenzen zwischen 1,2 und 1,5 für die Abiturbesten. Bei einer Wartezeit von 13 Semestern konnten alle Bewerber zugelassen werden. Bei einer Wartezeit von 12 Semestern war noch eine Durchschnittsnote von 3,3 erforderlich. Das Zahnmedizinstudium gehört aus Sicht der Studierenden zu den teuersten staatsuniversitären Studiengängen und kostet je nach Universität bis zu 13.500 € alleine an Material. (de)
  • Das Studium der Zahnmedizin (eigentlich: Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde) ist Voraussetzung für die Ausübung des Berufs Zahnarzt/Zahnärztin und den Facharzt der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie. Plätze für das Studium der Zahnmedizin werden über die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH), ehemals ZVS vergeben.In den Jahren 1995 bis 2005 bewegte sich der wegen des Numerus clausus zur Zulassung benötigte Abiturnotendurchschnitt zwischen 1,9 und 2,5. Auf Grund der Konkurrenzsituation zum Wintersemester 2013/14 ergaben sich für die Auswahl nach der Durchschnittsnote des Bundeslandes, in dem das Abitur erworben wurde (Landes-NC), Auswahlgrenzen zwischen 1,2 und 1,5 für die Abiturbesten. Bei einer Wartezeit von 13 Semestern konnten alle Bewerber zugelassen werden. Bei einer Wartezeit von 12 Semestern war noch eine Durchschnittsnote von 3,3 erforderlich. Das Zahnmedizinstudium gehört aus Sicht der Studierenden zu den teuersten staatsuniversitären Studiengängen und kostet je nach Universität bis zu 13.500 € alleine an Material. (de)
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  • Das Studium der Zahnmedizin (eigentlich: Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde) ist Voraussetzung für die Ausübung des Berufs Zahnarzt/Zahnärztin und den Facharzt der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie. Plätze für das Studium der Zahnmedizin werden über die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH), ehemals ZVS vergeben.In den Jahren 1995 bis 2005 bewegte sich der wegen des Numerus clausus zur Zulassung benötigte Abiturnotendurchschnitt zwischen 1,9 und 2,5. Auf Grund der Konkurrenzsituation zum Wintersemester 2013/14 ergaben sich für die Auswahl nach der Durchschnittsnote des Bundeslandes, in dem das Abitur erworben wurde (Landes-NC), Auswahlgrenzen zwischen 1,2 und 1,5 für die Abiturbesten. Bei einer Wartezeit von 13 Semestern konnten alle Bewerber zugelassen werden. Bei einer Wartezeit von 12 (de)
  • Das Studium der Zahnmedizin (eigentlich: Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde) ist Voraussetzung für die Ausübung des Berufs Zahnarzt/Zahnärztin und den Facharzt der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie. Plätze für das Studium der Zahnmedizin werden über die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH), ehemals ZVS vergeben.In den Jahren 1995 bis 2005 bewegte sich der wegen des Numerus clausus zur Zulassung benötigte Abiturnotendurchschnitt zwischen 1,9 und 2,5. Auf Grund der Konkurrenzsituation zum Wintersemester 2013/14 ergaben sich für die Auswahl nach der Durchschnittsnote des Bundeslandes, in dem das Abitur erworben wurde (Landes-NC), Auswahlgrenzen zwischen 1,2 und 1,5 für die Abiturbesten. Bei einer Wartezeit von 13 Semestern konnten alle Bewerber zugelassen werden. Bei einer Wartezeit von 12 (de)
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