Die Studienvertretung (abgekürzt StV; bis 31. Jänner 2005: Studienrichtungsvertretung, abgekürzt StRV) ist das Kollegialorgan der gesetzlichen Studierendenvertretung auf Studienrichtungsebene in Österreich. Studienvertretungen haben drei oder fünf Mandate (bei über 400 Wahlberechtigten), die über eine Personenwahl direkt gewählt werden. Ihre Funktionsperiode beginnt jeweils mit dem 1. Juli eines Wahljahres und dauert regulär zwei Jahre.

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  • Die Studienvertretung (abgekürzt StV; bis 31. Jänner 2005: Studienrichtungsvertretung, abgekürzt StRV) ist das Kollegialorgan der gesetzlichen Studierendenvertretung auf Studienrichtungsebene in Österreich. Studienvertretungen haben drei oder fünf Mandate (bei über 400 Wahlberechtigten), die über eine Personenwahl direkt gewählt werden. Ihre Funktionsperiode beginnt jeweils mit dem 1. Juli eines Wahljahres und dauert regulär zwei Jahre. An manchen Universitäten, insbesondere an der TU Wien und der TU Graz hat sich auch noch die Bezeichnung Fachschaft erhalten, mit der bis zum Hochschülerschaftsgesetz 1973 die Fakultätsvertretungen bezeichnet wurden. Heute wird damit meist die Studienvertretung bezeichnet, wobei auch die weiteren studentischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die zum Beispiel die Vertretungsarbeit in universitären Kommissionen übernehmen, umfasst sind. Auch die den Studienvertretungen zugewiesenen Räumlichkeiten werden dann oft als Fachschaft bezeichnet. (de)
  • Die Studienvertretung (abgekürzt StV; bis 31. Jänner 2005: Studienrichtungsvertretung, abgekürzt StRV) ist das Kollegialorgan der gesetzlichen Studierendenvertretung auf Studienrichtungsebene in Österreich. Studienvertretungen haben drei oder fünf Mandate (bei über 400 Wahlberechtigten), die über eine Personenwahl direkt gewählt werden. Ihre Funktionsperiode beginnt jeweils mit dem 1. Juli eines Wahljahres und dauert regulär zwei Jahre. An manchen Universitäten, insbesondere an der TU Wien und der TU Graz hat sich auch noch die Bezeichnung Fachschaft erhalten, mit der bis zum Hochschülerschaftsgesetz 1973 die Fakultätsvertretungen bezeichnet wurden. Heute wird damit meist die Studienvertretung bezeichnet, wobei auch die weiteren studentischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die zum Beispiel die Vertretungsarbeit in universitären Kommissionen übernehmen, umfasst sind. Auch die den Studienvertretungen zugewiesenen Räumlichkeiten werden dann oft als Fachschaft bezeichnet. (de)
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  • 978-3708306087
  • 978-3851144444
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  • Hochschülerschaftsgesetz und Studentenheimgesetz (de)
  • ÖH-Recht (de)
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  • Alexander Egger und Thomas Frad
  • Stefan Huber
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  • Einführung, Texte, Materialien, Entscheidungen, Anmerkungen
  • Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz mit Nebenbestimmungen
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  • Neuer Wissenschaftlicher Verlag
  • WUV-Universitätsverlag
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  • Die Studienvertretung (abgekürzt StV; bis 31. Jänner 2005: Studienrichtungsvertretung, abgekürzt StRV) ist das Kollegialorgan der gesetzlichen Studierendenvertretung auf Studienrichtungsebene in Österreich. Studienvertretungen haben drei oder fünf Mandate (bei über 400 Wahlberechtigten), die über eine Personenwahl direkt gewählt werden. Ihre Funktionsperiode beginnt jeweils mit dem 1. Juli eines Wahljahres und dauert regulär zwei Jahre. (de)
  • Die Studienvertretung (abgekürzt StV; bis 31. Jänner 2005: Studienrichtungsvertretung, abgekürzt StRV) ist das Kollegialorgan der gesetzlichen Studierendenvertretung auf Studienrichtungsebene in Österreich. Studienvertretungen haben drei oder fünf Mandate (bei über 400 Wahlberechtigten), die über eine Personenwahl direkt gewählt werden. Ihre Funktionsperiode beginnt jeweils mit dem 1. Juli eines Wahljahres und dauert regulär zwei Jahre. (de)
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  • Studienvertretung (de)
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