Die Studentenwerke (in Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz amtlich als Studierendenwerke bezeichnet) sind in Deutschland für die Förderung der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belange der Studenten zuständig. Ursprünglich entstanden als studentische Selbsthilfeeinrichtungen, sind die Studentenwerke heute durch Ländergesetze eingerichtet und nahezu alle als Anstalten des öffentlichen Rechts organisiert.

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  • Die Studentenwerke (in Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz amtlich als Studierendenwerke bezeichnet) sind in Deutschland für die Förderung der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belange der Studenten zuständig. Ursprünglich entstanden als studentische Selbsthilfeeinrichtungen, sind die Studentenwerke heute durch Ländergesetze eingerichtet und nahezu alle als Anstalten des öffentlichen Rechts organisiert. Die derzeit 58 Studentenwerke sind durch landesgesetzlich festgelegte Zuständigkeiten für eine oder mehrere Hochschulen und Städte räumlich voneinander abgegrenzt. Die Größe der Studentenwerke ist sehr unterschiedlich, sie reicht von ca. 1300 bis 125.000 Studenten im Zuständigkeitsgebiet und von 11 bis 790 Beschäftigten. Die Studentenwerke arbeiten im Dachverband Deutsches Studentenwerk (DSW) zusammen. (de)
  • Die Studentenwerke (in Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz amtlich als Studierendenwerke bezeichnet) sind in Deutschland für die Förderung der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belange der Studenten zuständig. Ursprünglich entstanden als studentische Selbsthilfeeinrichtungen, sind die Studentenwerke heute durch Ländergesetze eingerichtet und nahezu alle als Anstalten des öffentlichen Rechts organisiert. Die derzeit 58 Studentenwerke sind durch landesgesetzlich festgelegte Zuständigkeiten für eine oder mehrere Hochschulen und Städte räumlich voneinander abgegrenzt. Die Größe der Studentenwerke ist sehr unterschiedlich, sie reicht von ca. 1300 bis 125.000 Studenten im Zuständigkeitsgebiet und von 11 bis 790 Beschäftigten. Die Studentenwerke arbeiten im Dachverband Deutsches Studentenwerk (DSW) zusammen. (de)
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