Streikposten sind gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer, die im Falle eines Streiks Streikbrechern den Zugang zu ihrer Dienststelle verwehren. Obwohl jeder Mitarbeiter – auch im Falle eines regelrechten Streiks – das Recht auf Dienstantritt hat, gelingt es Streikposten oftmals, arbeitswillige Mitarbeiter davon abzuhalten. Sofern Streikposten die Tätigkeiten von Arbeitswilligen mutwillig verhindern, greifen sie in unzulässiger Weise in die Entscheidungsfindung Dritter ein, sich nicht am Arbeitskampf zu beteiligen (BAG DB 1988, S. 1989).

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  • Streikposten sind gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer, die im Falle eines Streiks Streikbrechern den Zugang zu ihrer Dienststelle verwehren. Obwohl jeder Mitarbeiter – auch im Falle eines regelrechten Streiks – das Recht auf Dienstantritt hat, gelingt es Streikposten oftmals, arbeitswillige Mitarbeiter davon abzuhalten. Sofern Streikposten die Tätigkeiten von Arbeitswilligen mutwillig verhindern, greifen sie in unzulässiger Weise in die Entscheidungsfindung Dritter ein, sich nicht am Arbeitskampf zu beteiligen (BAG DB 1988, S. 1989). (de)
  • Streikposten sind gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer, die im Falle eines Streiks Streikbrechern den Zugang zu ihrer Dienststelle verwehren. Obwohl jeder Mitarbeiter – auch im Falle eines regelrechten Streiks – das Recht auf Dienstantritt hat, gelingt es Streikposten oftmals, arbeitswillige Mitarbeiter davon abzuhalten. Sofern Streikposten die Tätigkeiten von Arbeitswilligen mutwillig verhindern, greifen sie in unzulässiger Weise in die Entscheidungsfindung Dritter ein, sich nicht am Arbeitskampf zu beteiligen (BAG DB 1988, S. 1989). (de)
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  • Streikposten sind gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer, die im Falle eines Streiks Streikbrechern den Zugang zu ihrer Dienststelle verwehren. Obwohl jeder Mitarbeiter – auch im Falle eines regelrechten Streiks – das Recht auf Dienstantritt hat, gelingt es Streikposten oftmals, arbeitswillige Mitarbeiter davon abzuhalten. Sofern Streikposten die Tätigkeiten von Arbeitswilligen mutwillig verhindern, greifen sie in unzulässiger Weise in die Entscheidungsfindung Dritter ein, sich nicht am Arbeitskampf zu beteiligen (BAG DB 1988, S. 1989). (de)
  • Streikposten sind gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer, die im Falle eines Streiks Streikbrechern den Zugang zu ihrer Dienststelle verwehren. Obwohl jeder Mitarbeiter – auch im Falle eines regelrechten Streiks – das Recht auf Dienstantritt hat, gelingt es Streikposten oftmals, arbeitswillige Mitarbeiter davon abzuhalten. Sofern Streikposten die Tätigkeiten von Arbeitswilligen mutwillig verhindern, greifen sie in unzulässiger Weise in die Entscheidungsfindung Dritter ein, sich nicht am Arbeitskampf zu beteiligen (BAG DB 1988, S. 1989). (de)
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  • Streikposten (de)
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