Als Strahlenrisiko bezeichnet man die Wahrscheinlichkeit, mit der eine bestimmte Bevölkerungsgruppe, die ionisierender oder anderer energiereicher Strahlung ausgesetzt wurde, an den Folgen dieser zusätzlichen Strahlenbelastung erkrankt oder stirbt. Häufig bezieht man sich bei diesem Strahlenschaden auf Krebs als Folgeerkrankung, der durch zivilisatorische und natürliche Strahlenexposition hervorgerufen werden kann. Die Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP) gibt folgende Berechnungsformel für den Risikofaktor (von nicht beruflich strahlenexponierten Personen) an:

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  • Als Strahlenrisiko bezeichnet man die Wahrscheinlichkeit, mit der eine bestimmte Bevölkerungsgruppe, die ionisierender oder anderer energiereicher Strahlung ausgesetzt wurde, an den Folgen dieser zusätzlichen Strahlenbelastung erkrankt oder stirbt. Häufig bezieht man sich bei diesem Strahlenschaden auf Krebs als Folgeerkrankung, der durch zivilisatorische und natürliche Strahlenexposition hervorgerufen werden kann. Die Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP) gibt folgende Berechnungsformel für den Risikofaktor (von nicht beruflich strahlenexponierten Personen) an: Wenn 100 Menschen einer zusätzlichen Äquivalentdosis von 1 Sievert ausgesetzt sind, dann ist in fünf Fällen mit Strahlungs-induziertem Krebs zu rechnen; vier dieser Krebsfälle nehmen einen tödlichen Verlauf. Dieser Zusammenhang gilt pro Sievert, d. h. bei einer Äquivalentdosis von 2 Sievert ist demnach das Krebsrisiko um 10 Prozentpunkte erhöht etc. Es ist aber zu berücksichtigen, dass es sich hier um eine berufsbedingt chronische Exposition über einige Jahrzehnte und nicht um eine akute Exposition durch Unfall handelt. Dabei ist zu beachten, dass verschiedene Fälle von Krebs klinisch nicht danach unterscheidbar sind, ob sie durch chemische Einflüsse, durch Viren oder durch Strahlung verursacht wurden oder spontan aufgetreten sind. Auch DNA-Veränderungen, die durch Strahleneinwirkung verursacht werden, können ebenso „spontan“ auftreten. Daher ist bei einer Einzelperson ein kausaler Zusammenhang von Strahlenexposition und klinisch manifester Krebserkrankung prinzipiell nicht nachweisbar, eine signifikante Risikoaussage ist stets nur für ein großes Kollektiv möglich − und das auch nur dann, wenn andere Ursachen für eine Erhöhung der Krebsrate ausgeschlossen werden konnten. (de)
  • Als Strahlenrisiko bezeichnet man die Wahrscheinlichkeit, mit der eine bestimmte Bevölkerungsgruppe, die ionisierender oder anderer energiereicher Strahlung ausgesetzt wurde, an den Folgen dieser zusätzlichen Strahlenbelastung erkrankt oder stirbt. Häufig bezieht man sich bei diesem Strahlenschaden auf Krebs als Folgeerkrankung, der durch zivilisatorische und natürliche Strahlenexposition hervorgerufen werden kann. Die Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP) gibt folgende Berechnungsformel für den Risikofaktor (von nicht beruflich strahlenexponierten Personen) an: Wenn 100 Menschen einer zusätzlichen Äquivalentdosis von 1 Sievert ausgesetzt sind, dann ist in fünf Fällen mit Strahlungs-induziertem Krebs zu rechnen; vier dieser Krebsfälle nehmen einen tödlichen Verlauf. Dieser Zusammenhang gilt pro Sievert, d. h. bei einer Äquivalentdosis von 2 Sievert ist demnach das Krebsrisiko um 10 Prozentpunkte erhöht etc. Es ist aber zu berücksichtigen, dass es sich hier um eine berufsbedingt chronische Exposition über einige Jahrzehnte und nicht um eine akute Exposition durch Unfall handelt. Dabei ist zu beachten, dass verschiedene Fälle von Krebs klinisch nicht danach unterscheidbar sind, ob sie durch chemische Einflüsse, durch Viren oder durch Strahlung verursacht wurden oder spontan aufgetreten sind. Auch DNA-Veränderungen, die durch Strahleneinwirkung verursacht werden, können ebenso „spontan“ auftreten. Daher ist bei einer Einzelperson ein kausaler Zusammenhang von Strahlenexposition und klinisch manifester Krebserkrankung prinzipiell nicht nachweisbar, eine signifikante Risikoaussage ist stets nur für ein großes Kollektiv möglich − und das auch nur dann, wenn andere Ursachen für eine Erhöhung der Krebsrate ausgeschlossen werden konnten. (de)
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  • Als Strahlenrisiko bezeichnet man die Wahrscheinlichkeit, mit der eine bestimmte Bevölkerungsgruppe, die ionisierender oder anderer energiereicher Strahlung ausgesetzt wurde, an den Folgen dieser zusätzlichen Strahlenbelastung erkrankt oder stirbt. Häufig bezieht man sich bei diesem Strahlenschaden auf Krebs als Folgeerkrankung, der durch zivilisatorische und natürliche Strahlenexposition hervorgerufen werden kann. Die Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP) gibt folgende Berechnungsformel für den Risikofaktor (von nicht beruflich strahlenexponierten Personen) an: (de)
  • Als Strahlenrisiko bezeichnet man die Wahrscheinlichkeit, mit der eine bestimmte Bevölkerungsgruppe, die ionisierender oder anderer energiereicher Strahlung ausgesetzt wurde, an den Folgen dieser zusätzlichen Strahlenbelastung erkrankt oder stirbt. Häufig bezieht man sich bei diesem Strahlenschaden auf Krebs als Folgeerkrankung, der durch zivilisatorische und natürliche Strahlenexposition hervorgerufen werden kann. Die Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP) gibt folgende Berechnungsformel für den Risikofaktor (von nicht beruflich strahlenexponierten Personen) an: (de)
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  • Strahlenrisiko (de)
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