Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung bezeichnet im deutschen Strafrecht den dreizehnten Abschnitt des Strafgesetzbuchs. Er definiert das Sexualstrafrecht in Deutschland. Als Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung als Rechtsgut gelten: Personen unter 14 Jahren sind in Deutschland nicht sexualmündig; sexuelle Handlungen mit Kindern stellen sich daher stets als strafbarer Kindesmissbrauch dar. Opferverbände sprechen auch von sexualisierter Gewalt unter Bezugnahme auf Schriften von Monika Gerstendörfer und anderen.

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  • Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung bezeichnet im deutschen Strafrecht den dreizehnten Abschnitt des Strafgesetzbuchs. Er definiert das Sexualstrafrecht in Deutschland. Als Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung als Rechtsgut gelten: Zum Abschnitt zählt ferner § 181b Führungsaufsicht, § 181c Vermögensstrafe und Erweiterter Verfall sowie § 184g Begriffsbestimmungen. Der Paragraf § 175, der sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts unter Strafe stellte, entfiel. § 180b und § 181 sind entfallen, weil Menschenhandel nunmehr im 18. Abschnitt ab §§ 232 ff. StGB geregelt wird. Personen unter 14 Jahren sind in Deutschland nicht sexualmündig; sexuelle Handlungen mit Kindern stellen sich daher stets als strafbarer Kindesmissbrauch dar. Opferverbände sprechen auch von sexualisierter Gewalt unter Bezugnahme auf Schriften von Monika Gerstendörfer und anderen. (de)
  • Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung bezeichnet im deutschen Strafrecht den dreizehnten Abschnitt des Strafgesetzbuchs. Er definiert das Sexualstrafrecht in Deutschland. Als Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung als Rechtsgut gelten: Zum Abschnitt zählt ferner § 181b Führungsaufsicht, § 181c Vermögensstrafe und Erweiterter Verfall sowie § 184g Begriffsbestimmungen. Der Paragraf § 175, der sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts unter Strafe stellte, entfiel. § 180b und § 181 sind entfallen, weil Menschenhandel nunmehr im 18. Abschnitt ab §§ 232 ff. StGB geregelt wird. Personen unter 14 Jahren sind in Deutschland nicht sexualmündig; sexuelle Handlungen mit Kindern stellen sich daher stets als strafbarer Kindesmissbrauch dar. Opferverbände sprechen auch von sexualisierter Gewalt unter Bezugnahme auf Schriften von Monika Gerstendörfer und anderen. (de)
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  • Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung bezeichnet im deutschen Strafrecht den dreizehnten Abschnitt des Strafgesetzbuchs. Er definiert das Sexualstrafrecht in Deutschland. Als Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung als Rechtsgut gelten: Personen unter 14 Jahren sind in Deutschland nicht sexualmündig; sexuelle Handlungen mit Kindern stellen sich daher stets als strafbarer Kindesmissbrauch dar. Opferverbände sprechen auch von sexualisierter Gewalt unter Bezugnahme auf Schriften von Monika Gerstendörfer und anderen. (de)
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  • Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (de)
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