Die Strafschärfung bei Rückfall ist eine von österreichischen und liechtensteinischen Gerichten in einem Strafprozess verhängte Haftverlängerung für Wiederholungstäter. Sie ist im § 39 beider Strafgesetzbücher (StGB) definiert und wird wie jede normale Strafhaft in den österreichischen Justizanstalten verbüßt. Das gilt im Normalfall auch für in Liechtenstein ausgesprochene Strafschärfungen, da liechtensteinische Häftlinge mit einer Haftzeit von über 3 Jahren ihre Strafhaft aufgrund eines bilateralen Staatsvertrags ebenfalls in Österreich verbüßen.

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  • Die Strafschärfung bei Rückfall ist eine von österreichischen und liechtensteinischen Gerichten in einem Strafprozess verhängte Haftverlängerung für Wiederholungstäter. Sie ist im § 39 beider Strafgesetzbücher (StGB) definiert und wird wie jede normale Strafhaft in den österreichischen Justizanstalten verbüßt. Das gilt im Normalfall auch für in Liechtenstein ausgesprochene Strafschärfungen, da liechtensteinische Häftlinge mit einer Haftzeit von über 3 Jahren ihre Strafhaft aufgrund eines bilateralen Staatsvertrags ebenfalls in Österreich verbüßen. Auch das österreichische Finanzstrafgesetz (FinStrG) kennt mit § 47 die Strafschärfung bei Rückfall für Finanzstrafvergehen. Weder das deutsche noch das schweizerische Strafgesetzbuch kennt die Strafschärfung bei Rückfall. (de)
  • Die Strafschärfung bei Rückfall ist eine von österreichischen und liechtensteinischen Gerichten in einem Strafprozess verhängte Haftverlängerung für Wiederholungstäter. Sie ist im § 39 beider Strafgesetzbücher (StGB) definiert und wird wie jede normale Strafhaft in den österreichischen Justizanstalten verbüßt. Das gilt im Normalfall auch für in Liechtenstein ausgesprochene Strafschärfungen, da liechtensteinische Häftlinge mit einer Haftzeit von über 3 Jahren ihre Strafhaft aufgrund eines bilateralen Staatsvertrags ebenfalls in Österreich verbüßen. Auch das österreichische Finanzstrafgesetz (FinStrG) kennt mit § 47 die Strafschärfung bei Rückfall für Finanzstrafvergehen. Weder das deutsche noch das schweizerische Strafgesetzbuch kennt die Strafschärfung bei Rückfall. (de)
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  • Die Strafschärfung bei Rückfall ist eine von österreichischen und liechtensteinischen Gerichten in einem Strafprozess verhängte Haftverlängerung für Wiederholungstäter. Sie ist im § 39 beider Strafgesetzbücher (StGB) definiert und wird wie jede normale Strafhaft in den österreichischen Justizanstalten verbüßt. Das gilt im Normalfall auch für in Liechtenstein ausgesprochene Strafschärfungen, da liechtensteinische Häftlinge mit einer Haftzeit von über 3 Jahren ihre Strafhaft aufgrund eines bilateralen Staatsvertrags ebenfalls in Österreich verbüßen. (de)
  • Die Strafschärfung bei Rückfall ist eine von österreichischen und liechtensteinischen Gerichten in einem Strafprozess verhängte Haftverlängerung für Wiederholungstäter. Sie ist im § 39 beider Strafgesetzbücher (StGB) definiert und wird wie jede normale Strafhaft in den österreichischen Justizanstalten verbüßt. Das gilt im Normalfall auch für in Liechtenstein ausgesprochene Strafschärfungen, da liechtensteinische Häftlinge mit einer Haftzeit von über 3 Jahren ihre Strafhaft aufgrund eines bilateralen Staatsvertrags ebenfalls in Österreich verbüßen. (de)
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  • Strafschärfung bei Rückfall (de)
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