Das Gesetz zur Ergänzung des Strafgesetzbuches (Strafrechtsergänzungsgesetz) der Deutschen Demokratischen Republik wurde am 11. Dezember 1957 beschlossen und trat zum 1. Februar 1958 in Kraft. Dieses Gesetz, das ein wesentlicher Bestandteil eines Aktionsprogramms auf der 33. Tagung des Zentralkomitees der SED war, führte die neuen Strafarten bedingte Verurteilung, öffentlicher Tadel und Gesellschaftsgefährlichkeit im Strafrecht der DDR ein. Weitere Änderungen durch das Strafrechtsergänzungsgesetz:

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  • Das Gesetz zur Ergänzung des Strafgesetzbuches (Strafrechtsergänzungsgesetz) der Deutschen Demokratischen Republik wurde am 11. Dezember 1957 beschlossen und trat zum 1. Februar 1958 in Kraft. Dieses Gesetz, das ein wesentlicher Bestandteil eines Aktionsprogramms auf der 33. Tagung des Zentralkomitees der SED war, führte die neuen Strafarten bedingte Verurteilung, öffentlicher Tadel und Gesellschaftsgefährlichkeit im Strafrecht der DDR ein. Weitere Änderungen durch das Strafrechtsergänzungsgesetz: * Einführung von elf Tatbeständen der Staatsverbrechen * Einführung des materiellen Militärstrafrechts * Änderung des Gesetzes zum Schutz des Innerdeutschen Handels * Aufhebung des Gesetzes zum Schutze des Volkseigentums (VESchG) von 1952 * Einführung der erweiterten Mitwirkung von Schöffen im Strafverfahren außerhalb der Hauptverhandlung. (de)
  • Das Gesetz zur Ergänzung des Strafgesetzbuches (Strafrechtsergänzungsgesetz) der Deutschen Demokratischen Republik wurde am 11. Dezember 1957 beschlossen und trat zum 1. Februar 1958 in Kraft. Dieses Gesetz, das ein wesentlicher Bestandteil eines Aktionsprogramms auf der 33. Tagung des Zentralkomitees der SED war, führte die neuen Strafarten bedingte Verurteilung, öffentlicher Tadel und Gesellschaftsgefährlichkeit im Strafrecht der DDR ein. Weitere Änderungen durch das Strafrechtsergänzungsgesetz: * Einführung von elf Tatbeständen der Staatsverbrechen * Einführung des materiellen Militärstrafrechts * Änderung des Gesetzes zum Schutz des Innerdeutschen Handels * Aufhebung des Gesetzes zum Schutze des Volkseigentums (VESchG) von 1952 * Einführung der erweiterten Mitwirkung von Schöffen im Strafverfahren außerhalb der Hauptverhandlung. (de)
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  • StEG
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  • Gesetz der Republik
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  • ZB 20049 a /78 BArch
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  • Deutsche Demokratische Republik
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  • Strafrechtsergänzungsgesetz
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  • Art. 112 Satz 1 6. Gruppe 2. Var VerfDDR
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  • Strafrecht
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  • Das Gesetz zur Ergänzung des Strafgesetzbuches (Strafrechtsergänzungsgesetz) der Deutschen Demokratischen Republik wurde am 11. Dezember 1957 beschlossen und trat zum 1. Februar 1958 in Kraft. Dieses Gesetz, das ein wesentlicher Bestandteil eines Aktionsprogramms auf der 33. Tagung des Zentralkomitees der SED war, führte die neuen Strafarten bedingte Verurteilung, öffentlicher Tadel und Gesellschaftsgefährlichkeit im Strafrecht der DDR ein. Weitere Änderungen durch das Strafrechtsergänzungsgesetz: (de)
  • Das Gesetz zur Ergänzung des Strafgesetzbuches (Strafrechtsergänzungsgesetz) der Deutschen Demokratischen Republik wurde am 11. Dezember 1957 beschlossen und trat zum 1. Februar 1958 in Kraft. Dieses Gesetz, das ein wesentlicher Bestandteil eines Aktionsprogramms auf der 33. Tagung des Zentralkomitees der SED war, führte die neuen Strafarten bedingte Verurteilung, öffentlicher Tadel und Gesellschaftsgefährlichkeit im Strafrecht der DDR ein. Weitere Änderungen durch das Strafrechtsergänzungsgesetz: (de)
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  • Strafrechtsergänzungsgesetz (de)
  • Strafrechtsergänzungsgesetz (de)
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