Das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) regelt die juristische und soziale Wiedergutmachung für strafrechtliches Unrecht und rechtsstaatswidrige Freiheitsentziehungen in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (SBZ) bzw. in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie in Ost-Berlin zwischen dem 8. Mai 1945 und 2. Oktober 1990. Es nennt zum einen die Voraussetzungen, unter denen Unrechtsakte für rechtsstaatswidrig erklärt und aufgehoben werden können und enthält zum anderen Vorschriften über Wiedergutmachungsleistungen für Opfer.

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  • Das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) regelt die juristische und soziale Wiedergutmachung für strafrechtliches Unrecht und rechtsstaatswidrige Freiheitsentziehungen in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (SBZ) bzw. in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie in Ost-Berlin zwischen dem 8. Mai 1945 und 2. Oktober 1990. Es nennt zum einen die Voraussetzungen, unter denen Unrechtsakte für rechtsstaatswidrig erklärt und aufgehoben werden können und enthält zum anderen Vorschriften über Wiedergutmachungsleistungen für Opfer. (de)
  • Das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) regelt die juristische und soziale Wiedergutmachung für strafrechtliches Unrecht und rechtsstaatswidrige Freiheitsentziehungen in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (SBZ) bzw. in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie in Ost-Berlin zwischen dem 8. Mai 1945 und 2. Oktober 1990. Es nennt zum einen die Voraussetzungen, unter denen Unrechtsakte für rechtsstaatswidrig erklärt und aufgehoben werden können und enthält zum anderen Vorschriften über Wiedergutmachungsleistungen für Opfer. (de)
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  • StrRehaG
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  • 1992-10-29 (xsd:date)
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  • 30.0
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  • 1992-11-04 (xsd:date)
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  • Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz
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  • Art. 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2014
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  • 1999-12-17 (xsd:date)
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  • Gesetz über die Rehabilitierung
  • im Beitrittsgebiet
  • rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen
  • und Entschädigung von Opfern
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  • Das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) regelt die juristische und soziale Wiedergutmachung für strafrechtliches Unrecht und rechtsstaatswidrige Freiheitsentziehungen in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (SBZ) bzw. in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie in Ost-Berlin zwischen dem 8. Mai 1945 und 2. Oktober 1990. Es nennt zum einen die Voraussetzungen, unter denen Unrechtsakte für rechtsstaatswidrig erklärt und aufgehoben werden können und enthält zum anderen Vorschriften über Wiedergutmachungsleistungen für Opfer. (de)
  • Das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) regelt die juristische und soziale Wiedergutmachung für strafrechtliches Unrecht und rechtsstaatswidrige Freiheitsentziehungen in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (SBZ) bzw. in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie in Ost-Berlin zwischen dem 8. Mai 1945 und 2. Oktober 1990. Es nennt zum einen die Voraussetzungen, unter denen Unrechtsakte für rechtsstaatswidrig erklärt und aufgehoben werden können und enthält zum anderen Vorschriften über Wiedergutmachungsleistungen für Opfer. (de)
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  • Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (de)
  • Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (de)
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