Der Stoßbetrug ist eine Variante des Betrugs im Sinne von § 263 StGB. Das Bundeskriminalamt bezeichnet in seinem Lagebericht von 2003 den Stoßbetrug als eine besonders schwere Variante des Warenkreditbetruges. Hierbei erfolgt die Gründung von Unternehmen, hauptsächlich Gesellschaften mit beschränkter Haftung, mit dem Vorsatz der betrügerischen Warenerlangung. Das Bundeskriminalamt geht in seiner Analyse davon aus, dass diese Form des Warenkreditbetruges mit der Anonymisierung der Bestellwege (Internet) weiter zunehmen wird.

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  • Der Stoßbetrug ist eine Variante des Betrugs im Sinne von § 263 StGB. Das Bundeskriminalamt bezeichnet in seinem Lagebericht von 2003 den Stoßbetrug als eine besonders schwere Variante des Warenkreditbetruges. Hierbei erfolgt die Gründung von Unternehmen, hauptsächlich Gesellschaften mit beschränkter Haftung, mit dem Vorsatz der betrügerischen Warenerlangung. Die Unternehmen gaukeln den Lieferanten in immer ausgedehnteren Aktionen Zahlungswilligkeit und Zahlungsfähigkeit vor. Oft geschieht die Ausweitung des Geschäftsvolumens dadurch, dass die Waren vom betrügerisch agierenden Unternehmen leicht unter Einkaufspreis, also mit Verlust, abgegeben werden, woraus am Markt eine hohe Nachfrage entsteht und die Möglichkeit, das Volumen weiter auszudehnen. Nach mehrfachen reibungslosen Geschäftsabwicklungen werden dann besonders große Warenlieferungen angefordert und die Bezahlung zu einem späteren Zeitpunkt vereinbart. Die Waren werden jedoch innerhalb dieser Frist möglichst schnell (oft deutlich unter Wert) abgestoßen und die Betrüger verschwinden mit den dabei eingenommenen Geldern, ohne die Lieferanten zu bezahlen. Das Bundeskriminalamt geht in seiner Analyse davon aus, dass diese Form des Warenkreditbetruges mit der Anonymisierung der Bestellwege (Internet) weiter zunehmen wird. (de)
  • Der Stoßbetrug ist eine Variante des Betrugs im Sinne von § 263 StGB. Das Bundeskriminalamt bezeichnet in seinem Lagebericht von 2003 den Stoßbetrug als eine besonders schwere Variante des Warenkreditbetruges. Hierbei erfolgt die Gründung von Unternehmen, hauptsächlich Gesellschaften mit beschränkter Haftung, mit dem Vorsatz der betrügerischen Warenerlangung. Die Unternehmen gaukeln den Lieferanten in immer ausgedehnteren Aktionen Zahlungswilligkeit und Zahlungsfähigkeit vor. Oft geschieht die Ausweitung des Geschäftsvolumens dadurch, dass die Waren vom betrügerisch agierenden Unternehmen leicht unter Einkaufspreis, also mit Verlust, abgegeben werden, woraus am Markt eine hohe Nachfrage entsteht und die Möglichkeit, das Volumen weiter auszudehnen. Nach mehrfachen reibungslosen Geschäftsabwicklungen werden dann besonders große Warenlieferungen angefordert und die Bezahlung zu einem späteren Zeitpunkt vereinbart. Die Waren werden jedoch innerhalb dieser Frist möglichst schnell (oft deutlich unter Wert) abgestoßen und die Betrüger verschwinden mit den dabei eingenommenen Geldern, ohne die Lieferanten zu bezahlen. Das Bundeskriminalamt geht in seiner Analyse davon aus, dass diese Form des Warenkreditbetruges mit der Anonymisierung der Bestellwege (Internet) weiter zunehmen wird. (de)
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  • Der Stoßbetrug ist eine Variante des Betrugs im Sinne von § 263 StGB. Das Bundeskriminalamt bezeichnet in seinem Lagebericht von 2003 den Stoßbetrug als eine besonders schwere Variante des Warenkreditbetruges. Hierbei erfolgt die Gründung von Unternehmen, hauptsächlich Gesellschaften mit beschränkter Haftung, mit dem Vorsatz der betrügerischen Warenerlangung. Das Bundeskriminalamt geht in seiner Analyse davon aus, dass diese Form des Warenkreditbetruges mit der Anonymisierung der Bestellwege (Internet) weiter zunehmen wird. (de)
  • Der Stoßbetrug ist eine Variante des Betrugs im Sinne von § 263 StGB. Das Bundeskriminalamt bezeichnet in seinem Lagebericht von 2003 den Stoßbetrug als eine besonders schwere Variante des Warenkreditbetruges. Hierbei erfolgt die Gründung von Unternehmen, hauptsächlich Gesellschaften mit beschränkter Haftung, mit dem Vorsatz der betrügerischen Warenerlangung. Das Bundeskriminalamt geht in seiner Analyse davon aus, dass diese Form des Warenkreditbetruges mit der Anonymisierung der Bestellwege (Internet) weiter zunehmen wird. (de)
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  • Stoßbetrug (de)
  • Stoßbetrug (de)
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