Das Storting (norwegisch , wörtlich „Großversammlung“ bzw. das „Große Thing“) ist das Parlament von Norwegen mit Sitz in Oslo. Die Zahl der Abgeordneten beträgt 169. Davon werden 150 in den 19 Provinzen (Fylker) gewählt, die jeweils einen Mehrmandatswahlkreis bilden. Die restlichen 19 Sitze entfallen auf landesweit berechnete Ausgleichsmandate. In jeder Provinz kommt eines dieser Ausgleichsmandate zur Verteilung. Im Plenum des Parlaments sitzen die Abgeordneten nicht in Fraktionen zusammen, sondern nach Heimatprovinzen getrennt.

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  • Das Storting (norwegisch , wörtlich „Großversammlung“ bzw. das „Große Thing“) ist das Parlament von Norwegen mit Sitz in Oslo. Die Zahl der Abgeordneten beträgt 169. Davon werden 150 in den 19 Provinzen (Fylker) gewählt, die jeweils einen Mehrmandatswahlkreis bilden. Die restlichen 19 Sitze entfallen auf landesweit berechnete Ausgleichsmandate. In jeder Provinz kommt eines dieser Ausgleichsmandate zur Verteilung. Im Plenum des Parlaments sitzen die Abgeordneten nicht in Fraktionen zusammen, sondern nach Heimatprovinzen getrennt. Die Legislaturperiode wurde 1938 auf vier Jahre festgelegt; eine vorzeitige Auflösung ist nicht vorgesehen und auch noch nie erfolgt. Das Storting hat die Aufgabe, Gesetze zu verabschieden, den Haushalt zu beschließen und die Arbeit der Regierung zu kontrollieren. Es existiert seit der Annahme der norwegischen Verfassung am 17. Mai 1814 in Eidsvoll und bestand auch während der bis 1905 andauernden Personalunion mit Schweden. 1884 setzte sich der Parlamentarismus durch, seitdem ist die Regierung von der Mehrheitsbildung im Storting abhängig. Dominierten zunächst die Liberalen das Parlament, stellt seit 1927 die sozialdemokratische Arbeiterpartei die größte Fraktion, von 1945 bis 1961 mit absoluter Mehrheit. (de)
  • Das Storting (norwegisch , wörtlich „Großversammlung“ bzw. das „Große Thing“) ist das Parlament von Norwegen mit Sitz in Oslo. Die Zahl der Abgeordneten beträgt 169. Davon werden 150 in den 19 Provinzen (Fylker) gewählt, die jeweils einen Mehrmandatswahlkreis bilden. Die restlichen 19 Sitze entfallen auf landesweit berechnete Ausgleichsmandate. In jeder Provinz kommt eines dieser Ausgleichsmandate zur Verteilung. Im Plenum des Parlaments sitzen die Abgeordneten nicht in Fraktionen zusammen, sondern nach Heimatprovinzen getrennt. Die Legislaturperiode wurde 1938 auf vier Jahre festgelegt; eine vorzeitige Auflösung ist nicht vorgesehen und auch noch nie erfolgt. Das Storting hat die Aufgabe, Gesetze zu verabschieden, den Haushalt zu beschließen und die Arbeit der Regierung zu kontrollieren. Es existiert seit der Annahme der norwegischen Verfassung am 17. Mai 1814 in Eidsvoll und bestand auch während der bis 1905 andauernden Personalunion mit Schweden. 1884 setzte sich der Parlamentarismus durch, seitdem ist die Regierung von der Mehrheitsbildung im Storting abhängig. Dominierten zunächst die Liberalen das Parlament, stellt seit 1927 die sozialdemokratische Arbeiterpartei die größte Fraktion, von 1945 bis 1961 mit absoluter Mehrheit. (de)
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  • Das Storting (norwegisch , wörtlich „Großversammlung“ bzw. das „Große Thing“) ist das Parlament von Norwegen mit Sitz in Oslo. Die Zahl der Abgeordneten beträgt 169. Davon werden 150 in den 19 Provinzen (Fylker) gewählt, die jeweils einen Mehrmandatswahlkreis bilden. Die restlichen 19 Sitze entfallen auf landesweit berechnete Ausgleichsmandate. In jeder Provinz kommt eines dieser Ausgleichsmandate zur Verteilung. Im Plenum des Parlaments sitzen die Abgeordneten nicht in Fraktionen zusammen, sondern nach Heimatprovinzen getrennt. (de)
  • Das Storting (norwegisch , wörtlich „Großversammlung“ bzw. das „Große Thing“) ist das Parlament von Norwegen mit Sitz in Oslo. Die Zahl der Abgeordneten beträgt 169. Davon werden 150 in den 19 Provinzen (Fylker) gewählt, die jeweils einen Mehrmandatswahlkreis bilden. Die restlichen 19 Sitze entfallen auf landesweit berechnete Ausgleichsmandate. In jeder Provinz kommt eines dieser Ausgleichsmandate zur Verteilung. Im Plenum des Parlaments sitzen die Abgeordneten nicht in Fraktionen zusammen, sondern nach Heimatprovinzen getrennt. (de)
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  • Storting (de)
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