Stimmengleichheit liegt bei einer Abstimmung oder Wahl vor, wenn je gleich viele Stimmen für zwei (ggf. auch mehrere) einander gegenüberstehende Alternativen abgegeben wurden. Daraus ergibt sich die Unmöglichkeit einer Entscheidung, so dass zu besonderen Verfahren gegriffen werden muss, um eine Entscheidung herbeizuführen.

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  • Stimmengleichheit liegt bei einer Abstimmung oder Wahl vor, wenn je gleich viele Stimmen für zwei (ggf. auch mehrere) einander gegenüberstehende Alternativen abgegeben wurden. Daraus ergibt sich die Unmöglichkeit einer Entscheidung, so dass zu besonderen Verfahren gegriffen werden muss, um eine Entscheidung herbeizuführen. (de)
  • Stimmengleichheit liegt bei einer Abstimmung oder Wahl vor, wenn je gleich viele Stimmen für zwei (ggf. auch mehrere) einander gegenüberstehende Alternativen abgegeben wurden. Daraus ergibt sich die Unmöglichkeit einer Entscheidung, so dass zu besonderen Verfahren gegriffen werden muss, um eine Entscheidung herbeizuführen. (de)
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  • Stimmengleichheit liegt bei einer Abstimmung oder Wahl vor, wenn je gleich viele Stimmen für zwei (ggf. auch mehrere) einander gegenüberstehende Alternativen abgegeben wurden. Daraus ergibt sich die Unmöglichkeit einer Entscheidung, so dass zu besonderen Verfahren gegriffen werden muss, um eine Entscheidung herbeizuführen. (de)
  • Stimmengleichheit liegt bei einer Abstimmung oder Wahl vor, wenn je gleich viele Stimmen für zwei (ggf. auch mehrere) einander gegenüberstehende Alternativen abgegeben wurden. Daraus ergibt sich die Unmöglichkeit einer Entscheidung, so dass zu besonderen Verfahren gegriffen werden muss, um eine Entscheidung herbeizuführen. (de)
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  • Stimmengleichheit (de)
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