Gemäss dem Eintrag im Zürcher Handelsregister bezweckt die Stiftung zum Glockenhaus in Zürich die Verwaltung und den Betrieb ihrer Liegenschaften Sihlstrasse 31–33 in Zürich auf gemeinnütziger Grundlage, damit der Cevi Zürich seine Tätigkeit im Sinne seiner Zielsetzung im Cevi-Zentrum Sihlstrasse 33 ausüben kann. Aufsichtsbehörde der Stiftung ist der Stadtrat Zürich. 15 der 25 Mitglieder des Stiftungsrates werden vom Cevi Zürich gewählt.

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  • Gemäss dem Eintrag im Zürcher Handelsregister bezweckt die Stiftung zum Glockenhaus in Zürich die Verwaltung und den Betrieb ihrer Liegenschaften Sihlstrasse 31–33 in Zürich auf gemeinnütziger Grundlage, damit der Cevi Zürich seine Tätigkeit im Sinne seiner Zielsetzung im Cevi-Zentrum Sihlstrasse 33 ausüben kann. Aufsichtsbehörde der Stiftung ist der Stadtrat Zürich. 15 der 25 Mitglieder des Stiftungsrates werden vom Cevi Zürich gewählt. (de)
  • Gemäss dem Eintrag im Zürcher Handelsregister bezweckt die Stiftung zum Glockenhaus in Zürich die Verwaltung und den Betrieb ihrer Liegenschaften Sihlstrasse 31–33 in Zürich auf gemeinnütziger Grundlage, damit der Cevi Zürich seine Tätigkeit im Sinne seiner Zielsetzung im Cevi-Zentrum Sihlstrasse 33 ausüben kann. Aufsichtsbehörde der Stiftung ist der Stadtrat Zürich. 15 der 25 Mitglieder des Stiftungsrates werden vom Cevi Zürich gewählt. (de)
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  • Stiftung
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  • Stiftung zum Glockenhaus
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  • Peter Schäppi
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  • Betrieb von Liegenschaften, aus deren Erträgen der Cevi Zürich seine Tätigkeit ausübt.
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  • Gemäss dem Eintrag im Zürcher Handelsregister bezweckt die Stiftung zum Glockenhaus in Zürich die Verwaltung und den Betrieb ihrer Liegenschaften Sihlstrasse 31–33 in Zürich auf gemeinnütziger Grundlage, damit der Cevi Zürich seine Tätigkeit im Sinne seiner Zielsetzung im Cevi-Zentrum Sihlstrasse 33 ausüben kann. Aufsichtsbehörde der Stiftung ist der Stadtrat Zürich. 15 der 25 Mitglieder des Stiftungsrates werden vom Cevi Zürich gewählt. (de)
  • Gemäss dem Eintrag im Zürcher Handelsregister bezweckt die Stiftung zum Glockenhaus in Zürich die Verwaltung und den Betrieb ihrer Liegenschaften Sihlstrasse 31–33 in Zürich auf gemeinnütziger Grundlage, damit der Cevi Zürich seine Tätigkeit im Sinne seiner Zielsetzung im Cevi-Zentrum Sihlstrasse 33 ausüben kann. Aufsichtsbehörde der Stiftung ist der Stadtrat Zürich. 15 der 25 Mitglieder des Stiftungsrates werden vom Cevi Zürich gewählt. (de)
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  • Stiftung zum Glockenhaus (de)
  • Stiftung zum Glockenhaus (de)
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